Im Koalitionsvertrag wird die Verstetigung des Aktionsprogramms natürlicher Klimaschutz und der Moorschutzstrategie angekündigt. Dabei setzt man auf Freiwilligkeit, Anreize und Honorierung von Ökosystemleistungen sowie auf kooperative Modelle für Landwirtschaft, Kommunen und Naturschutz. Das Grüne Band soll im Sinne des Naturschutzes erhalten werden, und die Ausweisung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie deren Vernetzung (Biotopverbund) wird erleichtert. Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen sollen teilweise von naturschutzrechtlichen Ausgleichspflichten entbunden werden. Doppel- und Mehrfachnutzungen sowie „Schutz durch Nutzung“ sollen die Flächennutzung optimieren. Zudem wird die Verantwortung für „vereinigungsbedingte ökologische Altlasten“ betont.
Aus tierrechtlicher Sicht ist die Maßnahme positiv, da sie den Schutz von Ökosystemen, Biotopen und Mooren fördert, die für viele Tierarten essentiell sind. Honorierung von Ökosystemleistungen kann Anreize für naturnahe und tierfreundliche Bewirtschaftung setzen. Kritisch ist jedoch die Betonung von Doppel- und Mehrfachnutzungen sowie der Reduzierung naturschutzrechtlicher Ausgleichspflichten bei Klimaschutzmaßnahmen. Dies birgt die Gefahr, dass Flächen gleichzeitig für intensive landwirtschaftliche Nutzung und Naturschutz vorgesehen werden, was zu Konflikten und Leid für Tiere führen kann. Effektiver Tierschutz erfordert klare Prioritäten für naturnahe Nutzung und Schutz von Lebensräumen, nicht nur deren funktionale Integration in Produktionssysteme.
Verantwortung für Deutschland - Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 21, Legislaturperiode