Landwirtschaftlich genutzte Tiere
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Schlecht für Tiere
05.05.2025 | Programmpunkt
Bund

Nutztierhaltung und Tierschutz: Koalitionsvertrag 2025

Hintergrund

Im neuen Koalitionsvertrag bekennt sich die Regierung zur landwirtschaftlichen Nutztierhaltung und will für diese Planungssicherheit schaffen. Dafür sollen genehmigungsrechtliche Hürden beim Stallbau abgebaut, ein einmaliges Prüfverfahren für neue Stallsysteme eingeführt und ein Bestandsschutz für “Tierwohlställe” über 20 Jahre gewährt werden. Auch das Baugesetzbuch soll einen unkomplizierten Tierartenwechsel ermöglichen. Parallel dazu ist eine grundlegende Reform des Tierhaltungs- kennzeichnungsgesetzes geplant. Weitere Maßnahmen umfassen eine praxistaugliche Anpassung des Immissionsschutzgesetzes, eine Harmonisierung des Tiergesundheitsrechts sowie die Prüfung von Videoüberwachung in Schlachthöfen.
 

Einschätzung

Aus tierrechtlicher Perspektive ist dieser Abschnitt kritisch zu bewerten. Zwar wird behauptet, man werde „den Tierschutz stärken“ und das Kennzeichnungsgesetz „auf das Tierwohl ausrichten“, doch der Fokus liegt eindeutig auf der Förderung und langfristigen Absicherung der Nutztierhaltung. Die vorgesehene Vereinfachung von Genehmigungen, der langfristige Bestandsschutz sowie Investitionssicherheit für Tierhaltungsanlagen könnten bestehende Missstände zementieren und die dringend notwendige Reduktion der Tierhaltung verzögern. Auch die geplante Anpassung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes „praxistauglich“ zu gestalten, lässt befürchten, dass Umwelt- und Tierschutzinteressen zugunsten wirtschaftlicher Interessen verwässert werden. Die Formulierungen bleiben vage, konkrete Verbesserungen für Tiere in der Haltung und bei der Schlachtung werden nicht festgeschrieben. Eine wirkliche Neuausrichtung zugunsten des Tierschutzes ist in diesem Abschnitt nicht erkennbar. Dass die Kameraüberwachung in Schlachthöfen lediglich geprüft werden soll, ist nicht nachvollziehbar.
 


Quelle:

Verantwortung für Deutschland - Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 21. Legislaturperiode



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