Dieses Handbuch bietet eine umfassende Einführung in den Tierpolitik Monitor – eine einzigartige Plattform, die politische Aktivitäten in Bezug auf Tiere dokumentiert, analysiert und bewertet. Es soll dir dabei helfen, die Struktur, Funktionsweise und Bewertungsmethodik des Monitors zu verstehen. Neben Erklärungen zu den Kategorien, Bewertungsgrundlagen und Gewichtungen findest du hier praktische Hinweise zur Nutzung der Plattform. Dieses Handbuch dient als Wegweiser, um Tierpolitik transparenter zu machen und die Plattform kontinuierlich zu verbessern und zu erweitern
Was ist der Tierpolitik Monitor?Die Entscheidungen von Politiker*innen betreffen nicht nur uns Menschen, sondern auch die Tiere in unserer Gesellschaft. Doch während wir bei Entscheidungen mitreden und Einwände äußern können, haben Tiere diese Möglichkeit nicht. Hier setzt der Tierpolitik Monitor an: Als erste Datenbank für tierpolitische Aktivitäten in Deutschland schafft er Transparenz. Er sammelt, analysiert und bewertet die politischen Aktivitäten von Abgeordneten im Bereich Tierschutz, um ihre Tierpolitik verständlich und nachvollziehbar zu machen. Gleichzeitig eröffnet er eine Plattform, um tiefere Einblicke in die Lebensrealitäten von Tieren zu erlangen und direkt mit Politiker*innen ins Gespräch zu kommen.
Welche Politiker*innen bewerten wir? PriorisierungFür den Tierpolitik Monitor wurden zunächst die aktuellen Mitglieder des Bundestages (MdBs/Abgeordnete) bewertet. In den kommenden Jahren würden wir das Projekt gerne auf Landtagsabgeordnete und Mitglieder des Europäischen Parlaments ausweiten. Auch wenn der Tierpolitik Monitor so umfassend wie möglich ist, erhebt er keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir sind jederzeit offen für Hinweise auf fehlende politische Aktivitäten und appellieren an Nutzer*innen uns auf diese Weise aktiv bei der Erweiterung des Monitors zu unterstützen. Auch fachliche Anmerkungen sind willkommen. In solchen Fällen schicke uns gerne Informationen mit Quellen per Email an web@tierpolitik.org
Welche Politiker*innen bewerten wir nicht?Aktivitäten von Abgeordneten, die während der laufenden Legislaturperiode ausgeschieden sind, und anderen ehemaligen Abgeordneten werden nicht im Tierpolitik Monitor veröffentlicht. Aktivitäten von Politiker*innen, für deren Parteien ein Verbotsverfahren läuft oder im Raum steht und/oder deren Parteien als Ganzes oder in Teilen als gesichert extremistisch oder als extremistischer Verdachtsfall gelten, sind nicht in die Datenbank eingeflossen. Der Tierpolitik Monitor zielt darauf ab, demokratische Teilhabe und Transparenz zu fördern und damit die Demokratie direkt fördern. Antidemokratische Parteien, auch wenn sie demokratisch gewählt sind, laufen damit grundlegend dem Zweck des Monitors zuwider. Aktueller Hinweis: Die Fraktion Die Linke wurde zum 6. Dezember 2023 aufgelöst, nachdem zehn Abgeordnete um die ehemalige Linken-Fraktionschefin Sahra Wagenknecht aus der Partei austraten, um die neue Partei „Bündnis Sahra Wagenknecht“ (BSW) zu gründen. Dadurch fiel die Zahl der Abgeordneten unter die für eine Fraktion erforderlichen 37 Sitze. Die verbleibenden 28 Abgeordneten der Linken bilden nun eine Bundestagsgruppe, ebenso wie die zehn Mitglieder der neu gegründeten Gruppe BSW, die am 2. Februar 2024 offiziell anerkannt wurde. Beide Gruppen verfügen im Bundestag über weniger Rechte als eine Fraktion, ihre politischen Aktivitäten bleiben jedoch unverändert, und die Abgeordneten behalten ihren Status als Mitglieder des Bundestages. Die Aktivitäten der Abgeordneten von BSW, welche diese in ihrer Zeit bei Die Linke getätigt haben, bleiben an die Person gekoppelt und gehen daher auf BSW über.
Was sind die Aktivitätsarten?
In den unterschiedlichen Aktivitätsarten sind verschiedene Handlungen von Abgeordneten des Deutschen Bundestages zusammengefasst.
Die Aktivitätsarten werden unterschiedlich stark gewichtet, je nach ihrem Einfluss auf demokratische, gesellschaftliche und politische Prozesse. Diese Gewichtungen wurden auf Basis unserer praktischen Erfahrung sowie in Zusammenarbeit mit Expert*innen aus dem politischen und tierpolitischen Bereich festgelegt.
Die folgende Liste bietet eine Übersicht über die verschiedenen Aktivitätsarten und erklärt, was darunter zu verstehen ist.
Öffentliche Kommunikation:
Unter “Öffentliche Kommunikation” sind alle öffentlichen Äußerungen und Tätigkeiten eines Abgeordneten gefasst, die nicht im parlamentarischen Kontext stattfinden.
Beispiele:
Außerparlamentarische Arbeit:
Abgeordnete können sich auch außerhalb des Parlaments engagieren. Dazu gehören die Unterstützung von Kampagnen und Petitionen, die Teilnahme an Projekten oder Veranstaltungen von NGOs, Vereinen, Interessenverbänden oder Stiftungen oder die Einnahme einer besonderen Rolle in solchen. Auch Vor-Ort-Besuche – etwa in Tierheimen, Zoos, auf landwirtschaftlichen Betrieben oder bei anderweitigen Unternehmen – fallen unter außerparlamentarische Arbeit. Zudem wird hier erfasst, wenn sie Spenden überreichen oder zu Spendenaktionen aufrufen, um konkrete Hilfe zu leisten.
Redebeitrag:
Redebeiträge sind Reden eines*r Abgeordneten im Bundestag zu einem gewissen Thema, während dieser*e das Rederecht innehat. Meist handelt es sich um Redebeiträge während Debatten im Bundestag oder während einer “Aktuellen Stunde”. In diesen Plenums-Debatten wird in Reden und Gegenreden von Abgeordneten über Gesetzentwürfe und andere Vorlagen verhandelt. (Zu wichtigen Gesetzentwürfen, Großen Anfragen und Regierungserklärungen finden große Debatten statt, die sich mit zentralen politischen Fragen auseinandersetzen.) Welche*r Abgeordnete zu einem Thema spricht, bestimmt seine*ihre Fraktion intern. Wieviele Abgeordnete einer Fraktion zu einem Thema reden dürfen, hängt von der Größe ihrer Fraktion ab.
Programmpunkt:
Programmpunkte sind inhaltlich-programmatische Ziele oder Absichten von Fraktionen oder Parteien. Programmpunkte werden nicht den einzelnen Abgeordneten, sondern den Parteien als Parteiaktivitäten zugewiesen. Wir unterteilen dabei in folgende Kategorien:
Parteiprogramm:
Ein Parteiprogramm ist eine politische Schrift, in der grundsätzliche, langfristige Ziele, Forderungen und Werte einer Partei zusammengefasst werden. Durch das Parteiprogramm wird die politische Identität einer Partei begründet. Das Parteiprogramm dient der inhaltlichen Abgrenzung zu anderen Parteien und setzt die grundlegende politische Ausrichtung fest. Da das Parteiprogramm für eine längerfristige Gültigkeit angelegt ist, finden sich darin eher selten Antworten zu aktuellen politischen Fragen.
Wahlprogramm:
Das Wahlprogramm ist ein politisches Papier, in dem konkrete Ziele für die nächste Legislaturperiode aufgelistet werden, die zur Erreichung der langfristigen Ziele aus dem Parteiprogramm dienen. Das Wahlprogramm wird kurz vor der Wahl verfasst und dient der Werbung für die eigene Partei während des Wahlkampfes. Kommt es nach der Wahl zur Bildung einer Regierungskoalition mit anderen Parteien, müssen gegebenenfalls gegenläufige Punkte aus den Wahlprogrammen im Koalitionsvertrag zu Kompromissen ausgehandelt werden.
Koalitionsvertrag:
Wenn Fraktionen sich zu einer Regierungskoalition zusammenschließen, legen sie in einem sogenannten Koalitionsvertrag ihre gemeinsamen Ziele schriftlich nieder. Es handelt sich um einen Überblick über die wichtigsten Ziele für eine Legislaturperiode. Vereinbart werden inhaltliche und personelle Bedingungen, unter denen die Parteien sich bereit erklären, eine Koalition einzugehen. Dabei handelt es sich aber nicht um einen Vertrag im eigentlichen Sinne, das heißt, die vereinbarten Ziele sind nicht rechtlich einklagbar. Ein Koalitionsvertrag ist vielmehr als politische Absichtserklärung zu verstehen.
Beteiligung an Gesetzesvorlage
Gesetzesentwürfe sind vollständig ausformulierte Gesetzestexte, die dem Parlament als Vorschlag zur Entscheidung vorgelegt werden. Gesetzentwürfe können von unterschiedlichen Organen beim Bundestag eingebracht werden: von der Bundesregierung, dem Bundesrat oder aus der Mitte des Bundestages, also von den Abgeordneten selbst.
Im letzten Fall muss eine Fraktion die Gesetzesvorlage einbringen oder ein Zusammenschluss von Abgeordneten in Fraktionsstärke, also mindestens 5% der Mitglieder des Bundestags.
Die meisten Gesetzesvorlagen kommen von der Bundesregierung. Diese kann als zentrales Steuerungsorgan den Bedarf an neuen gesetzlichen Regelungen häufig gut einschätzen oder hat sich bestimmte Ziele für die Legislaturperiode gesetzt, die so in Gesetze gegossen werden sollen. Der*Die Bundeskanzler*in leitet den Entwurf dem Bundesrat zu, der Stellung beziehen kann, bevor das Gesetz dann an den Bundestag gesendet wird. Gesetzentwürfe der Bundesregierung werden zunächst dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet. Zu Vorlagen des Bundesrats muss die Bundesregierung Stellung nehmen, bevor sie diese dem Bundestag zuleitet.
Bringt der Bundesrat einen Gesetzesentwurf ein - dafür bedarf es der Mehrheit der Bundesratsmitglieder - wird dieser ebenso der Bundesregierung vorgelegt, bevor er an den Bundestag gesendet wird.
Entwürfe aus der Mitte des Bundestages können sofort, also ohne vorherige Prüfung durch den Bundesrat oder die Bundesregierung, im Parlament beraten werden.
Zuweisung: Gesetzentwürfe der Bundesregierung werden den Regierungsparteien als Parteiaktivität und zusätzlich als Einzelaktivität dem*r zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesetzentwurfs zuständigen Minister*in des federführenden Ministeriums zugewiesen.
Gesetzentwürfe aus der Mitte des Bundestages werden entweder der Partei von deren Fraktion sie kommen als Parteiaktivität zugewiesen oder im Falle eines Zusammenschlusses von Abgeordneten in Fraktionsstärke, den einzelnen Abgeordneten als Gruppenaktivität. Es kann vorkommen, dass Gesetzentwürfe, die eigentlich von der Bundesregierung erarbeitet wurden, zur Beschleunigung des Verfahrens - also um nicht zuerst durch den Bundesrat zu müssen - über die Bundestagsfraktionen der Regierungsparteien eingebracht werden. In diesen Fällen werden die Gesetze im Monitor dennoch formal wie Gesetzentwürfe aus der Mitte des Bundestages behandelt und daher nicht zusätzlich dem*der Minister*in zugewiesen wie oben beschrieben.
Abstimmungen über Gesetzesentwürfe
Der Bundestag muss als Organ bei der Abstimmung über Gesetzentwürfe immer beteiligt werden. Deshalb haben die Abgeordneten immer die Möglichkeit, über Gesetzesentwürfe abzustimmen. Um etwas zu beschließen, braucht der Bundestag die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit das Grundgesetz nichts anderes vorschreibt.
Bei solchen Abstimmungen haben Mitglieder des Bundestags (MdBs) die Möglichkeit, mit ‘Ja’ oder ‘Nein’ abzustimmen oder sich zu enthalten. Nicht immer sind alle MdBs bei jeder Abstimmung anwesend. Sie stimmen dann nicht mit ab und werden deswegen als abwesend gezählt.
Mitglieder derselben Fraktion versuchen üblicherweise eine einheitliche Linie für Abstimmungen zu finden. Im Rahmen der sogenannten Fraktionsdisziplin wird erwartet, dass die Mitglieder der Fraktion sich der beschlossenen Linie anschließen. Einen Zwang, genauso abzustimmen wie andere Mitglieder der eigenen Fraktion, gibt es aber nicht.
Wie wird abgestimmt?
In der Regel stimmen die Abgeordneten mit Handzeichen ab. In der dritten Lesung von Gesetzen erheben sie sich von ihren Plätzen, wenn sie einem Gesetzentwurf zustimmen, ihn ablehnen oder sich enthalten wollen.
Zu einer namentlichen Abstimmung mit Stimmkarten kommt es vor allem bei politisch umstrittenen Fragen, wenn eine Fraktion oder mindestens fünf Prozent der Abgeordneten dies verlangen. Abwesenheit von Abgeordneten wird nur bei namentlichen Abstimmungen erfasst.
Zuweisung: Die Abstimmung über einen Gesetzentwurf wird sowohl bei namentlichen als auch bei nicht-namentlichen Abstimmungen allen Abgeordneten der Fraktion einzeln zugewiesen. Dies wird dadurch begründet, dass hinter der Abstimmung die tatsächliche Einzelhandlung einer Person steckt, da die Abgeordneten sich per Handzeichen melden, auch wenn im Protokoll nicht erfasst wird, welche Person wie abgestimmt hat. Bei nicht namentlichen Abstimmungen ist im Protokoll beispielsweise lediglich vermerkt: “Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der CDU/CSU-Fraktion, der AfD-Fraktion und der Fraktion Die Linke angenommen.”
Abstimmungsmöglichkeiten:
Parlamentarische Anfragen
Die Parlamentarische Anfrage ist eine Kontrollmöglichkeit der Mitglieder des Parlaments - insbesondere der Opposition - gegenüber der Regierung, die zu einem bestimmten Thema Rechenschaft ablegen muss. Die Anfragestellenden erhalten auf diesem Weg Informationen sowie Stellungnahmen der Regierung.
Unterschieden wird zwischen Kleinen und Großen Anfragen. Kleine Anfragen werden nur schriftlich beantwortet. Große Anfragen verlangen eine ausführlichere Antwort der Regierung und können nach der schriftlichen Beantwortung sogar im Plenum diskutiert werden.
Darüber hinaus wird dem Fragerecht der einzelnen Abgeordneten im Rahmen der wöchentlichen Fragestunden Rechnung getragen.
Anträge und Abstimmungen über Anträge
Mit einem Antrag können eine Fraktion oder mindestens fünf Prozent aller Abgeordneten den Bundestag auffordern, zu einem Thema etwas Bestimmtes zu beschließen. Der Bundestag stimmt dann über diesen Antrag ab. Vor der Abstimmung kann es (muss aber nicht) eine Beratung im zuständigen Ausschuss geben. Auf diese Weise kann der Bundestag seine Meinung zu einem politischen Thema festlegen. Außerdem kann die Bundesregierung aufgefordert werden, dem Bundestag über Erfahrungen mit einem bereits beschlossenen Gesetz zu berichten, bestimmte Sachfragen zu beantworten oder einen neuen Gesetzesvorschlag zu machen.
Man unterscheidet zwischen Entschließungsanträgen und Änderungsanträgen.
Mit einem Änderungsantrag können insbesondere Gesetzentwürfe geändert werden, die zumeist von der Bundesregierung in den Bundestag eingebracht werden, wo sie in drei sogenannten Lesungen beraten werden. Solche Änderungsanträge einzelner Abgeordneter oder Fraktionen können zur zweiten Lesung von Gesetzentwürfen eingebracht werden. Änderungen in der dritten Lesung eines Gesetzentwurfs müssen von einer Fraktion oder mindestens fünf Prozent der Abgeordneten eingebracht werden und dürfen sich nur auf das beziehen, was in der zweiten Lesung geändert worden ist.
In Entschließungsanträgen wird die Auffassung des Bundestages zu politischen Fragen zum Ausdruck gebracht und/oder die Bundesregierung zu einem bestimmten Verhalten aufgefordert. Entschließungen sind rechtlich nicht verbindlich, sondern von politischer Bedeutung. Ein Entschließungsantrag muss von einer Fraktion oder mindestens fünf Prozent der Abgeordneten unterzeichnet sein und sich immer auf eine bereits vorliegende Initiative wie etwa einen Gesetzentwurf oder eine Rechtsverordnung, eine Unterrichtung, eine Regierungserklärung, eine Große Anfrage, auf Entschließungen des Europäischen Parlaments oder Vorlagen der Europäischen Union beziehen.
Entschließungsanträge zu Gesetzentwürfen und anderen Vorlagen können an einen Ausschuss nur überwiesen werden, wenn die Antragsteller nicht widersprechen. Über Entschließungsanträge kann der Bundestag erst abstimmen, wenn über die zugrunde liegende Vorlage durch Schlussabstimmung entschieden ist.
Zuweisung: Anträge werden den Abgeordneten, die explizit als Antragsteller*innen in der Kopfzeile des Antrages aufgelistet sind, zugewiesen und zusätzlich der Partei(en), deren Fraktion(en) den Antrag stellt(en) als Parteiaktivität. Sind keine einzelnen Abgeordneten genannt, sondern nur die gesamte Fraktion, wird die Anfrage nur als Parteiaktivität zugewiesen. Die Abstimmung über einen Antrag wird sowohl bei namentlichen als auch bei nicht-namentlichen Abstimmungen allen Abgeordneten der Fraktion einzeln zugewiesen. Dies wird dadurch begründet, dass hinter der Abstimmung die tatsächliche Einzelhandlung einer Person steckt, da die Abgeordneten sich per Handzeichen melden, auch wenn im Protokoll nicht erfasst wird, welche Person wie abgestimmt hat.
Wie kommen die Bewertungen und Noten der jeweiligen Aktivitäten der Politiker*innen und Parteien zustanden? Hier erfährst du, welche Gewichtungen und Formeln der Berechnung der Noten zugrunde liegen.
Gewichtung (nach Wichtigkeit) Nach Aktivitätsart (Form der Aktivität): Aktivitätsartsgewichtung (AkArG)Jede Aktivitätsart wird unterschiedlich gewichtet. Die Wichtigkeit (genannt “Aktivitätsartsgewichtung” oder AkArG) richtet sich nach der abgeschätzten Wirkung, die eine Aktivitätsart im politischen Zusammenspiel hat.
Aktivitätsart | Gewichtung |
---|---|
Abstimmungen über Gesetzesentwürfe | 5 |
Beteiligung an Gesetzesvorlage | 7 |
Anträge und Abstimmungen über Anträge | 3 |
Parlamentarische Anfragen | 2 |
Außerparlamentarische Arbeit | 11 |
Redebeitrag | 12 |
Programmpunkt | 11 |
Öffentliche Kommunikation | 10 |
Gewichtung | Wirkung für Tiere |
---|---|
1 |
|
1,5 | dazwischen |
2 |
|
2,5 | dazwischen
|
3 |
|
Jede Aktivität wird auf einer vierstufigen Notenskala eingeordnet. Aus allen Noten werden durch den Algorithmus für jede Person und jede Partei Gesamtnoten und Kategorienoten berechnet.
Note | Punkteanzahl | Einordnung | Beispiele |
---|---|---|---|
Gut | 10 | Handelt für Tiere: hat eine effektive Wirkung für die Tiere und entlastet sie; macht Fortschritte in Richtung einer echten Berücksichtigung ihrer Interessen |
|
Eher gut | 7,5 | Tendiert für die Tiere: geht in die richtige Richtung jedoch mit einer begrenzten Wirkung; Stellungnahmen, die für die Tiere in die richtige Richtung gehen, werden teilweise aus anderen Gründen (Motivationen) geäußert |
|
Eher schlecht |
< 5 bis > 2,5 oder 2,5 oder 4 |
Tendiert gegen die Tiere: hilft den Tieren nicht; fehlende Stellungnahmen und Enthaltungen bei Themen, die Tiere negativ betreffen |
|
schlecht | 0 | Handelt gegen die Tiere: schafft oder unterstützt eine für die Tiere schädliche Handlung |
|
Die Berechnung der Gesamtnoten von Politiker*innen oder einer Partei ist automatisiert und berücksichtigt alle Aktivitäten. (Die Details der Berechnung der Note ist sichtbar bei der Leiste “Berechnung der Noten visualisieren”)
Änderungen bei den Gewichtungen und Rechenmethoden können vorgenommen werden, wenn wir feststellen, dass es sinnvoll ist.
Altersbasierte Gewichtung der Aktivitäten:Aktivitätsaltersgewichtung(AkAlG)Dieser Faktor berücksichtigt das Alter einer politischen Aktivität (AkAl). Dabei werden neuere Ereignisse stärker gewichtet als ältere. Je länger eine Aktivität in der Vergangenheit liegt, desto geringer ist ihre Gewichtung in der Bewertung.
Die zeitliche Gewichtung folgt einer Funktion, die von 1 (am ersten Tag) ausgeht und gegen 0,25 im Unendlichen tendiert.
f_temp_gewichtung(x) = 0,75 / (((x/365)/2,9)^4 + 1) + .25
mit x = Alter der Position in Tagen
Die Gewichtungswerte im Laufe der Jahre.
x f(x)
Jede Aktivität hat schließlich eine Note (AkN) und eine Gesamtgewichtung (AkG), diese entsteht aus der Multiplikation von drei Komponenten: Art (AkArG), Inhalt (AkInG) und Alter (AkAlGe)
Berechnung der Personennoten (PeN)Personennoten sind unterteilt in Personengesamtnoten (PeGeN) und Personenkategorienoten (Personenkategorienoten) Personengesamtnoten sind der gewichtete mittelwert von allen Aktivitäten einer Person und dem Balast.
Die Berechnung der Parteikategorienote (PeKaN) erfolgt genau wie bei der Parteigesamtnote, nur, dass Aktivitäten aus einer bestimmten Kategorie dabei berücksichtigt werden.
Berechnung der Parteiennoten (PaN) In die Berechnung der Parteinoten werden alle Personen einbezogen, die Mitglied einer entsprechenden Partei sind und Mitglied des aktuellen Bundestages sind. Die Note besteht zu 90% aus dem Mittelwert der Personennoten (Parteipersonnote “PaPeN”) und zu 10% aus dem Mittelwert der Parteiaktivitäten (Parteiaktivitätsnote “PaAkN”). Bei der Berechnung der Parteipersonnote werden Personen nicht alle gleich behandelt. Die Personen, die einen besonderen politischen Einfluss und/oder eine größere Medienaufmerksamkeit haben, werden mit 5 gewichtet, die anderen mit 1.