Aufhänger der Kleinen Anfrage (Bündnis 90/Die Grünen) ist eine Studie von 2011, die zeigte, dass 10 % der geschlachteten Kühe zum Zeitpunkt der Schlachtung schwanger sind. Pro Jahr betrifft das etwa 180 000 Tiere. Das sei aus "Tierschutzgründen [..] nicht hinnehmbar." Einerseits sind die Bestimmungen für den Transport nicht auf schwangere Tiere bezogen, sodass es keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen für sie gibt. Andererseits erleiden die Föten einen qualvollen Tod, wenn sie aufgrund der Tötung der Mutter nicht mehr versorgt werden. Die Fragesteller*innen wollen unter anderem Auskunft zu den vorliegenden Zahlen der betroffenen Tiere, der Haltung der Bundesregierung zu dem Thema, Tierschutzproblemen und eventuell zu ergreifende Maßnahmen.
"Welche Tierschutzprobleme gibt es aus Sicht der Bundesregierung jeweils in den drei Trächtigkeitsdritteln bei den Föten, wenn das Muttertier getötet wird?"
"Plant die Bundesregierung ein Verbot der Schlachtung tragender Kühe und Färsen, und wenn nein, warum nicht?"
Kleine Anfrage: Schlachtung tragender Kühe (Drucksache 18/1391)
Antwort der Bundesregierung: Schlachtung tragender Kühe (Drucksache 18/1535)