Die Kleine Anfrage der Linken zu Haltungsbedingungen in Zoos greift Kritikpunkte von Tierschützer*innen auf, wonach diese z.B. in Beratungen zu Vorgaben für Zoos nicht ausreichend informiert wurden. Die Politiker*innen erwähnen konkrete tierschutzproblematische Eingriffe an Tieren. Mit ihnen werden die Tiere an die Haltung im Zoo angepasst (z.B. Flugunfähigmachen, Einsatz von Psychopharmaka). Eine generelle Diskussion zur Haltung von (Wild)Tieren in Zoos fehlt allerdings.
"Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wonach nicht alle zoologischen Einrichtungen, die nach § 42 BNatSchG genehmigungspflichtig wären, auch genehmigt sind (bitte begründen)?"
"Ist nach Einschätzung der Bundesregierung der regelmäßige bzw. dauerhafte Einsatz von Psychopharmaka bei Zootieren mit dem Tierschutzgesetz und der EU-Zoo-Richtlinie vereinbar (bitte begründen)?"
"Hält die Bundesregierung die Herbeiführung der Flugunfähigkeit bei den in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln für vereinbar mit den geltenden Tierschutzregelungen?"
Kleine Anfrage: Haltungsbedingungen in Zoos (Drucksache 18/3683)
Antwort der Bundesregierung: Haltungsbedingungen in Zoos (Drucksache 18/3792)