Politiker*innen von Bündnis 90/Die Grünen weisen in ihrer Kleinen Anfrage auf die gravierenden Missstände in der Haltung von Wassergeflügel hin. Sie nennen dazu den oftmals fehlenden Zugang zu Badewasser, sowie den Platz- und Lichtmangel. Hinzu kommen qualvolle Praktiken, bei denen den lebenden Tieren die Federn gerupft werden und Schnäbel und Krallen gekürzt werden. Stopfleber, wofür Gänse und Enten zwangsgefüttert werden, darf laut den Politiker*innen ebenfalls weiterhin nach Deutschland importiert werden. Sie erfragen die Haltungsbedingungen der Tiere und die Bemühungen der Bundesregierung, die Haltung von Wassergeflügel konkret gesetzlich zu regeln.
"Plant die Bundesregierung eine Erweiterung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung um Vorgaben zur Haltung von Wassergeflügel?"
"Plant die Bundesregierung die Aufnahme des Verbotes von Rupfen und Raufen am lebenden Tier in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung oder das Tierschutzgesetz?"
"Inwiefern setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für ein EU-weites Verbot der Zwangsmast von Gänsen und Enten ein?"
Kleine Anfrage: Tierschutz bei Wassergeflügel (Drucksache 18/4251)
Antwort der Bundesregierung: Tierschutz bei Wassergeflügel (Drucksache 18/4396)