Die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen thematisiert die Problematik, dass bei der Vergabe von Exportkreditgarantien sowie bei Kapitalvergaben durch internationale Finanzinstitutionen Tierschutzstandards nicht immer berücksichtigt werden. Das heißt, dass auch mit deutscher Beteiligung Tierhaltungen finanziert werden können, die nicht den deutschen Vorgaben entsprechen würden. Neben den Tierschutzaspekten könnte sich daraus ein Wettbewerbsnachteil für Deutschland ergeben.
"Auf welche Weise will die Bundesregierung stattdessen erreichen, dass die in der EU verbotenen Formen der Tierhaltung (z. B. Käfighaltung von Masthühnern, dauernde Kastenstandhaltung von Sauen etc.) durch die Safeguard Policies ausgeschlossen werden?"
"Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um die Diskussion über verbindliche Tierschutzstandards in den Common Approaches der OECD in absehbarer Zeit zu einem Ergebnis zu bringen?"