Der Gesetzentwurf zur "Änderung des Tierschutzgesetzes" betrifft die betäubungslose Ferkelkastration. Der von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD eingereichte Gesetzentwurf verlängert die Übergangszeit um zwei Jahre bis zu einem kompletten Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration, um entsprechende infrastrukturelle Grundlagen zu schaffen. Der Antrag sieht damit eine Verlängerung der Ferkelkastration ohne Betäubung bis 31.12.2020 statt bis 31.12.2018 vor.
Betäubungslose Kastrationen sind für die betroffenen Tierbabys sehr schmerzhaft. Zu dieser Methode gibt es schmerzfreie Alternativen, die aufgrund von Kostenersparnis mehrheitlich nicht eigesetzt wurden. Generell bedeutet die Kastration für Tiere körperliche Belastung und kann zu postoperativen Schmerzen führen. In der Vergangenheit hätte genügend Zeit bestanden, die Infrastruktur anzupassen, um einen schnellen Ausstieg aus der betäubungslosen Kastration männlicher Ferkel zu ermöglichen. Bei der Verlängerung der Frist werden die Interessen der Millionen Ferkel, die so weiterhin ohne Betäubung unter extremen Schmerzen kastriert werden hinten angestellt.
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