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Wildtiere
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Schlecht für Tiere
14.06.2019 | Beteiligung an Gesetzesvorlage
Bund

Gesetzentwurf zur Anpassung des “Wolfsmanagements”

Hintergrund

Durch den Gesetzentwurf soll das Bundesnaturschutzgesetz dahingehend geändert werden, dass “zur Abwendung ernster land-, forst-, fischerei- oder wasserwirtschaftlicher oder sonstiger ernster Schäden” das Töten von Wölfen trotz deren Artenschutzes möglich sein soll. 

Es soll zudem verboten werden, Wölfe zu füttern, um einer Gewöhnung an Menschen und den damit verbundenen Risiken vorzubeugen. Zudem ist vorgesehen, dass sogenannte Wolfshybride "entnommen", also getötet werden müssen. Dabei handelt es sich um Nachkommen von Wölfen und Hunden. Damit soll das Einbringen von “Haustiergenen” in Wildtierpopulationen vermieden werden. Für die Tötung von Wölfen sollen auch Hobby-Jäger*innen zugelassen werden.

Einschätzung 

Durch diesen Gesetzentwurf soll die Tötung von Wölfen erleichtert werden. Die vorgesehenen Anforderungen sind recht weit gefasst und zudem zu unbestimmt, um in der Praxis rechtssicher angewendet zu werden. 
Auch angesichts der Tatsache, dass zuvor nicht alle möglichen präventiven Mittel ausgeschöpft wurden, ist der Gesetzentwurf zu kritisieren. Die Tötung von Tieren aus Gründen der Notwehr bzw. zum Schutz anderer Lebewesen sollte, wenn überhaupt, immer das allerletzte Mittel sein. Zuvor wurden nicht flächendeckend Alternativmaßnahmen gefördert und eingesetzt, wie Herdenschutzmaßnahmen. Auch Umsiedlungen oder die Separierung von Wölfen, die vermehrt Weidetiere töten, wäre eine denkbare Alternative zur Tötung. Positiv anzumerken ist das angestrebte Fütterungsverbot von Wölfen. 


Quelle:

Gesetzentwurf
Gesamtverfahren mit Abstimmungen
 



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