Die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion thematisiert die vom BMEL am 12. Dezember 2022 vorgelegten Eckpunkte zu Mindestanforderungen an die Haltung von Mastputen. Daraus soll in einem nächsten Schritt ein Verordnungsentwurf zur Ergänzung der Tierschutz-Nutztierhaltung werden. Die Anfrage erfragt die Begründung der Bundesregierung für die Schaffung regulatorischer Vorgaben für die Haltung von Mastputen “im nationalen Alleingang”. Es wird nach dem Umfang der der Regierung bekannten Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bei der Haltung von Mastputen gefragt, sowie nach den wissenschaftlichen Grundlagen, welche die Bundesregierung bei der Erarbeitung der Eckpunkte einbezogen hat und beispielsweise, welche Auswirkungen das Vorhaben auf die Putenwirtschaft habe.
Thema der Anfrage sind die Eckpunkte zu Mindestanforderungen an die Haltung von Mastputen. Zwar geht es hier um Tierschutz, allerdings scheint die Anfrage eher kritisch gegenüber den Eckpunkten gestimmt zu sein und diese zu hinterfragen; ein großer Fokus liegt auch auf der Putenwirtschaft und die ggf. negativen Auswirkungen der neuen Standards auf diese. Sinnvoll ist allerdings nach wissenschaftlichen Grundlagen für ein Vorhaben zu fragen. Dies ist auch im Interesse der Tiere, da Verbesserungen so eine glaubwürdige Grundlage haben. Zudem wird auf den “nationalen Alleingang” hingewiesen. Zu beachten ist allerdings, dass die Verantwortung im Tierschutz nicht immer wieder auf die EU abgewälzt werden darf, da Veränderungen auf EU-Ebene viel länger dauern und zudem darauf angewiesen sind, dass Mitgliedstaaten zuerst tätig werden.
Bsp: “Wie begründet die Bundesregierung die Notwendigkeit, im nationalen Alleingang regulatorische Vorgaben für die Haltung von Mastputen zu schaffen?”
“Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Folgen der Eckpunkte für die deutsche Putenwirtschaft vor?”