Anlässlich der nach ihrer Ansicht unzureichenden und aufgrund des Auseinanderbrechens der Regierung gescheiterten Novelle des Tierschutzgesetzes fordern Abgeordnete der Gruppe Die Linke eine umfassende Novellierung des Tierschutzgesetzes, um das Staatsziel Tierschutz gemäß Artikel 20a des Grundgesetzes besser umzusetzen. Zu den Kernforderungen gehören unter anderem die Abschaffung der Anbindehaltung, ein Verbot von Qualzuchten und schwerbelastenden Tierversuchen, Einschränkungen von Lebendtiertransporten, verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen, sowie ein effektives Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen. Zudem sollen wirtschaftliche Interessen nicht mehr als „vernünftige Gründe“ für Tierleid anerkannt werden. Der Antrag zielt darauf ab, systematische Missstände in der Nutztierhaltung, im Tierversuchswesen und im Tierhandel zu adressieren und tierschutzrechtliche Kontrollen und Sanktionen zu verschärfen.
“Die Ampelregierung der Parteien SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP hat von knapp 30 Tierschutzzielen im Koalitionsvertrag am Ende nur eines umgesetzt: die Installierung einer Tierschutzbeauftragten, auf die die Bundesregierung offensichtlich aber nicht hörte und deren Position nicht rechtsverbindlich ist. Es bedarf eines Tierschutzgesetzes, das Tiere wirklich schützt. Die geplante Novellierung konnte dies nicht leisten.”
Aus tierrechtlicher Perspektive ist der Antrag ein bedeutsamer Schritt, da er die Lebensbedingungen vieler Tiere verbessern und systematische Tierquälereien einschränken könnte. Besonders hervorzuheben ist der Fokus auf konkrete Maßnahmen wie das Verbot von Akkordlöhnen in Schlachthöfen, die stärkere Regulierung von Tiertransporten und den Schutz vor Qualzuchten. Kritisch bleibt jedoch, dass der Antrag keine grundlegende Abkehr von der Ausbeutung von Tieren anstrebt, sondern lediglich Verbesserungen innerhalb des bestehenden Systems der Tiernutzung vorschlägt. Während er wichtige Fortschritte im Tierschutz anstrebt, bleibt ein Paradigmenwechsel hin zu einer tierleidfreien Gesellschaft außen vor. Dennoch ist der Antrag ein wertvoller Beitrag, um dem Staatsziel Tierschutz näherzukommen und bestehende Missstände anzugehen. Insbesondere die Forderung, dass die Bundestierschutzbeauftragte im Justizministerium angesiedelt und rechtsverbindlich handlungsfähig sein solle und dass wirtschaftliche Interessen nicht als vernünftiger Grund im Tierschutzgesetz gelten sollten, wären bedeutende Schritte für den Schutz von Tieren.