Abgeordnete der Fraktion Die Linke erfragen in einer Kleinen Anfrage die tierschutzrechtlichen Auswirkungen der Geschlechtsbestimmung im Ei als Alternative zum Töten männlicher Küken in der Eierindustrie.
Die Abgeordneten sprechen sich für das Verbot des Kükentötens aus. Dabei kritisieren sie allerdings den Fokus der Bundesregierung auf die Alternative der Geschlechtsbestimmung im Ei. Dabei handele es sich nach Ansicht der Fraktion Die Linke um eine Scheinlösung, da die Tötung lediglich auf einen Zeitpunkt einige Tage vor dem Schlüpfen vorgezogen würde. Dies wird von den Abgeordneten damit begründet, dass das Schmerzempfinden bei Hühnerembryonen bereits ab dem 7. Tag der Bebrütung vorhanden sei, die Methoden zur Geschlechtsbestimmung allerdings erst zwischen dem 9. und 13. Tag funktionieren würden.
Daher fordern die Abgeordneten, dass die Aufzucht der Küken als “Bruderhähne” und/oder sogenannte Zweinutzungshühner gefördert werden sollten, bei denen “Fleisch- und Eierleistung” ausgewogen seien.
Es werden zahlreiche Daten zur Geschlechtsbestimmung im Ei, Zweinutzungshühnern und Bruderhahnaufzucht erfragt.
Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass das Verbot des Kükentötens gefordert und die Alternativmethoden durch die Abgeordneten auf ihre Geeignetheit, mehr Tierschutz zu bringen, kritisch hinterfragt werden.
Die Forderung für Zweinutzungshühner kann als sinnvolle Alternative zum Kükentöten betrachtet werden. Abzulehnen ist allerdings die Bruderhahnaufzucht, durch welche die Tiere häufig gezwungen sind nach langen Transporten ein kurzes, leidvolles Leben zu durchleben und dann lediglich einige Wochen später getötet zu werden. Die Argumentation der Abgeordneten überzeugt also nicht, wenn kritisiert wird dass mit der Geschlechtsbestimmung der Tötungszeitpunkt nur verschoben werde, da dies bei der Bruderhahnaufzucht genauso geschieht. Zudem wird in der Anfrage das Schmerzempfinden ab dem 7. Bruttag als Tatsache dargestellt, obwohl dieser Zeitpunkt zwischen 7. und 15. Bruttag umstritten ist.