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Landwirtschaftlich genutzte Tiere
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Schlecht für Tiere
26.08.2024 | Öffentliche Kommunikation
Bund

Alois Rainer bezieht Stellung zu Reform des Tierschutzgesetzes und sieht saisonale Anbindehaltung als Lösung

Alois Rainer antwortet auf abgeordnetenwatch.de auf eine Frage zur geplanten Reform des Tierschutzgesetzes.

Er verweist auf bestehende Regelungen wie das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration seit 2021 und verteidigt die Übergangsfristen für die Anbindehaltung. Diese seien aus seiner Sicht notwendig, weil eine Umstellung auf andere Haltungssysteme Zeit brauche. Zudem spricht er sich für die Kombinationshaltung, also die saisonale Anbindehaltung aus. Gleichzeitig warnt er vor zu strengen Vorgaben, die zu einer Abwanderung der Tierhaltung ins Ausland führen könnten. Für die betäubungslose Kastration bei anderen Tierarten geht er nicht auf die Kritik ein. Er fordert zudem eine stärkere Harmonisierung auf europäischer Ebene und spricht sich gegen „einseitige Nachteile für die heimische Landwirtschaft“ aus.

Die Antwort von Alois Rainer ist aus Tierschutzsicht kritisch zu bewerten. Er relativiert die bestehenden Missstände, indem er wirtschaftliche Interessen mit dem Tierwohl aufwiegt und durchgehend auf den Schutz landwirtschaftlicher Betriebe fokussiert. Dass die saisonale Anbindehaltung weiterhin erlaubt bleiben soll und das Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung nur mit langer Übergangsfrist umgesetzt werden soll, verharmlost das Leid der betroffenen Tiere. Außerdem verweist er mehrfach auf die EU-Ebene und verschiebt damit die Verantwortung, statt ambitionierte nationale Maßnahmen zu fordern. Die Aussparung der betäubungslosen Eingriffe bei anderen Tierarten lässt ebenfalls entscheidende Kritikpunkte unbeantwortet.


Quelle:

Abgeordnetenwatch Alois Rainer, Frage: "Neues Tierschutz Gesetz"



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