Andrea Lindholz (CSU) stellt in ihrer Antwort auf Abgeordnetenwatch.de klar, warum sie für die Verlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration gestimmt hat.
Sie stimmt für die Verlängerung der Übergangsfrist um zwei Jahre, da aus ihrer Sicht keine der Alternativverfahren zu dem damaligen Zeitpunkt ohne Nachteile umsetzbar seien. In ihrer Argumentation zu den Nachteilen beachtet sie allerdings vor allem die Landwirt*innen. Diese müssten vor dem Wettbewerb mit dem europäischen Ausland und einem Strukturbruch geschützt werden.
Die Auswirkungen auf die Ferkel selbst durch die Fristverlängerung lässt sie größtenteils außen vor. Sie geht nur im Kontext des Transports von Ferkeln aus dem Ausland auf die Tiere selbst ein. Denn bei einem Ausstieg aus der betäubungslosen Kastration in Deutschland würden die Schweinemäster*innen stattdessen kastrierte Ferkel aus dem Ausland kaufen. Gäbe es "millionenfache Ferkeltransporte", stünde dies dem Staatsziel Tierschutz entgegen.
"Gerade die kleineren Betriebe wären dadurch besonders betroffen. Denn diese müssten die erheblichen Mehrkosten tragen – im Gegensatz zu ihren ausländischen Nachbarn. Denn die Landwirte im europäischen Ausland müssen keinen Tierarzt für diesen Eingriff beauftragen. Diesen Wettbewerb können unsere kleinen Betriebe nicht bestehen. Damit würde die Ferkelerzeugung ins Ausland abwandern – in Länder mit niedrigen Standards."