Anke Hennig setzt sich für die konsequente Umsetzung des Credos "Tierschutz als Staatsziel" ein und spricht sich bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes für einen Schlussstrich bei der Anbindehaltung und den Qualzuchten aus. Da Hennig Bezug auf die Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Novellierung des Tierschutzgesetzes nimmt, ist kritisch zu hinterfragen, weshalb dieser Entwurf kein vollumfängliches Verbot der Anbindehaltung umfasst, wie sie es in ihrer Stellungnahme eigentlich fordert. Nach dem Entwurf soll die saisonale Anbindehaltung weiterhin möglich bleiben. Auch in weiteren Aspekten bleibt der Entwurf hinter den angekündigten Erwartungen zurück.
„Wir als SPD-Bundestagsfraktion freuen uns, dass die Novelle heute im Kabinett beschlossen wurde. Damit können wir nun in ein konstruktives parlamentarisches Verfahren einsteigen, an dessen Ende für die SPD-Fraktion substanzielle Verbesserungen für unsere Nutz- und Heimtiere und andere Tiere stehen müssen. Gerade mit Blick auf die Feierlichkeiten zum 75-jährigen Bestehen unseres Grundgesetzes müssen wir dem Staatsziel Tierschutz gerecht werden. Denn es gibt nach wie vor noch Defizite, die dringend angegangen werden müssen. Wir sind heute in etlichen Bereichen sehr viel schlauer. Diese Erkenntnisse müssen in den parlamentarischen Prozess einfließen. Das Ende der Anbindehaltung und das Ende von Qualzuchten sind für uns politische Prämissen bei der Novelle des Tierschutzgesetzes.“