In einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordern die Politiker*innen den Tierschutz in Schlachthöfen zu verbessern. Immer wieder werden Tiere bei der Schlachtung nicht ausreichend betäubt und erleben Schmerzen und Leid. Daher soll die gesetzliche Grundlage angepasst werden. Alle an der Schlachtung beteiligten Personen müssen über entsprechende Kenntnisse verfügen und das "Schlachten im Akkord" soll beendet werden. Mithilfe technischer Methoden soll die Betäubung kontrolliert werden. Zur verstärkten Überprüfung sollen die Tierschutzkontrollen erhöht werden.
"Regelungen zu treffen, die sicherstellen, dass alle am Schlachtvorgang Beteiligten über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Fachkunde) verfügen, die für eine tierschutzgerechte Schlachtung erforderlich sind."
" […[ unter Berücksichtigung aller tierschutzrelevanter Aspekte für das Betäuben und Töten von Wirbeltieren je Art eine maximal zulässige Tierzahl pro Stunde festzulegen."
"sich für die Anwendung ausschließlich solcher Betäubungsverfahren einzusetzen, die sicherstellen, dass jedes Schlachttier bis zum Eintritt des Todes irreversibel empfindungs- und wahrnehmungslos bleibt und ein vorzeitiges Wiedererwachen ausgeschlossen ist."
Antrag: Bedingungen in Schlachthöfen verbessern (Drucksache 17/11355)