Im Koalitionsvertrag wird festgehalten, dass man Binnenfischerei und Teichwirtschaft unterstützen wolle.
Aus tierrechtlicher Perspektive ist diese Maßnahme kritisch zu sehen. Sowohl Binnenfischerei als auch Teichwirtschaft bedeuten die Nutzung, Zucht und Tötung von Fischen, was mit erheblichem Tierleid verbunden ist. Während Teichwirtschaft teilweise ökologische Leistungen wie Gewässerpflege erbringen kann, steht im Mittelpunkt dennoch die Produktion tierischer Lebensmittel durch massenhaftes Töten von Lebewesen. Eine Unterstützung dieser Sektoren verstetigt damit Strukturen, die dem Anspruch auf mehr Tierschutz widersprechen. Sinnvoller wäre es, Fördermittel auf ökologische Renaturierungsprojekte, Schutzprogramme für Wildfische sowie auf pflanzliche oder zellkulturbasierte Alternativen umzuleiten, die sowohl Tierleid als auch Übernutzungsdruck auf aquatische Ökosysteme verringern.
Verantwortung für Deutschland - Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 21, Legislaturperiode