Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) schreibt auf ihrer Website, dass jede*r die Bilder von den Teils schrecklichen Bedingungen in der landwirtschatlichen Tierhaltung aus dem Fernsehen kenne. Dank den Recherchen von investigativen Journalist*innen und Tierschutzorganisationen könne belegt werden, dass der Schutz von Tieren in gewerblicher und landwirtschaftlicher Tierhaltung, bei der Schlachtung und bei Transporten oft nicht gewährleistet ist.
Dies, obwohl der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert sei und die Tierquälerei nach § 17 Tierschutzgesetz bereits verboten sei.
Obwohl es diesen Paragraphen bereits seit Jahrzehnten gäbe, habe sich an den Bedingungen der Tierhaltung in vielen Landwirtschaftsbetrieben wenig geändert. Die Einhaltung der Regeln werde wenig bis gar nicht kontrolliert und Verstöße nicht ausreichend geahndet. Auch die bisherige Strafandrohung einer Geldstrafe bis maximal 3 Jahren Freiheitsstrafe stehe in einigen Fällen in keinem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Tat.
"Das Tierschutzstrafrecht führt bislang ein Schattendasein im sogenannten Nebenstrafrecht. Die nötigen Instrumente, um gegen Tierquälerei vorzugehen, sind dort zwar bereits vorhanden, werden jedoch von den Strafverfolgungsbehörden nicht umgesetzt.", deshalb wollten die Grünen den § 17 Tierschutzgesetz aus dem Nebenstrafrecht in das Strafgesetzbuch, also den Kern des Strafrechts, überführen.
bayram-gruene.de: "Tierquälerei endlich ins Strafgesetzbuch" 22.03.2021