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Landwirtschaftlich genutzte Tiere
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Eher gut für Tiere
16.12.2020 | Öffentliche Kommunikation

Detlef Müller zum Beschluss des Arbeitsschutzkontrollgesetzes

Hintergründe

Detlef Müller (SPD) geht auf das Arbeitsschutzkontrollgesetz ein. Das Gesetz verbietet Werkverträge und Leiharbeit bei Betrieben in der Fleischindustrie, wenn sie über 50 Mitarbeiter*innen beschäftigen. Ausnahmen gelten für die Leiharbeit in der Fleisch-Verarbeitung, nicht aber bei der Schlachtung oder Zerlegung.

"Konkret verbieten wir Werkverträge und Leiharbeit in den Schlachthöfen, sorgen für die konsequente Durchsetzung des Arbeitsschutzes, machen Schluss mit Arbeitszeitbetrug und verpflichten zu Verbesserungen bei der Unterbringung."


Quelle:

Detlef Müller. Arbeitsschutzkontrollgesetz. 16.12.2020.



Unterkategorien
Schlachtung
Massentierhaltung
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