Auf die Frage von Bürger*innen, wie Elisabeth Winkelmeier-Becker von der CDU/CSU zur Anbindehaltung von Kühen stehe, äußerte sich sich kritisch. Gerichtliche Urteile haben bereits den Verstoß gegen das Tierschutzgesetz anerkannt. Für sie sei solche eine Haltung nur in Ausnahmen möglich. Die Tierwohlstandards seien ihrer Meinung nach insgesamt noch zu "verbessern."
Abgeordnetenwatch, Antwort vom 23.09.2021