Im Herbst 2019 untersagte der Landshuter Landrat Peter Dreier die Genehmigung von Tiertransporten in Drittländer und forderte Julia Klöckner als Bundeslandwirtschaftsministerin auf, für Klarheit zu sorgen. Florian Oßner (CSU) teilte mit, dass weiterhin die Bundesländer für die Erteilung der Genehmigungen zuständig seien und es nicht Aufgabe der Bundesregierung sei. Mehrere Bundesländer entschieden sich dazu, Tiertransporte in Drittländer vorerst nicht durchzuführen, da der Tierschutz nicht gewährleistet wäre. Aufdeckungen zeigten immer wieder, dass die Tiere während der Transporte nicht tierschutzgerecht versorgt und behandelt werden. Die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben der EU können nicht immer bis zum Zielort gewährleistet werden. Die Unsicherheiten der Bundesländer werden allerdings nicht entsprechend beachtet und die Bundesregierung sei laut Oßner weiterhin nicht zuständig.
CSU: "Tiertransporte: Landes- und Kreisbehörden sind und bleiben zuständig", 10.03.2020