Die Bundesregierung hat im Bundeskabinett die größte Novellierung des Tierschutzgesetzes seit zehn Jahren beschlossen. Ziel sei es, Rechts- und Vollzugslücken zu schließen und den Schutz von Tieren zu verbessern. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir betont, dass der Tierschutz nach der Gesetzesänderung gestärkt werde.
Positive Aspekte
Negative Aspekte und Kritik
Die Reform sieht einige Fortschritte vor, insbesondere bei der Qualzucht und der Überwachung von Schlachthöfen und der gesetzlichen Verankerung eines*r Bundestierschutzbeuaftragten als institutionelle Vertretung der Interessen von Tieren. Viele tierschutzwidrige Praktiken bleiben jedoch weiterhin erlaubt oder wurden durch lange Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen abgeschwächt. Mit der Überarbeitung hätte die Chance bestanden sehr viel für gegen die schlimmsten Praktiken der Tierhaltung zu erreichen. Diese Chance wurde verpasst, da bereits vor dem parlamentarischen Verfahren durch Lobbyeinflüsse und Uneinigkeit innerhalb der Koalition starke Kompromisse zu Lasten der Tiere geschlossen wurden. Insbesondere die nachträgliche Legalisierung der bereits als tierschutzwidrig erkannten Praxis der leidvollen Anbindehaltung (in Form der saisonalen Anbindehaltung, auch Kombihaltung genannt), birgt sogar Verschlechterungen für Tiere in sich, weshalb der Entwurf, trotz vieler Verbesserungen, nicht als durchweg gut für Tiere bewertet werden kann.
Der Gesetzentwurf befindet sich im parlamentarischen Verfahren, wobei er im September 2024 zur Beratung an den zuständigen Ausschuss übertragen wurde. Aufgrund des Auseinanderbrechens der Regierung am 06.11.2024 fällt der Entwurf der Diskontinuität zum Opfer. Mit einer Verabschiedung des Gesetzes ist nicht mehr zu rechnen, da die Fraktionen bereits beschlossen haben, nur für die ihrer Ansicht nach drängendsten Gesetzentwürfe noch Mehrheiten zu finden. Das Tierschutzgesetz wurde nicht als solches eingestuft.