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Tierrecht
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Eher gut für Tiere
04.09.2024 | Beteiligung an Gesetzesvorlage
Bund

Gesetzentwurf für eine Reform des Tierschutzgesetzes

Die Bundesregierung hat im Bundeskabinett die größte Novellierung des Tierschutzgesetzes seit zehn Jahren beschlossen. Ziel sei es, Rechts- und Vollzugslücken zu schließen und den Schutz von Tieren zu verbessern. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir betont, dass der Tierschutz nach der Gesetzesänderung gestärkt werde.


Positive Aspekte

  • Konkretisierung von Qualzuchtmerkmalen (Ergänzung um Symptome wie Blindheit, Atemnot)
  • Verbot von Qualzucht-Tieren im Online-Handel und bei Ausstellungen
  • Verpflichtung zu Videoaufzeichnungen in Schlachthöfen
  • Verbot des Schwänzekupierens bei Lämmern, Verschärfung der Vorgaben für Ferkel
  • Betäubungspflicht beim Enthornen von Kälbern
  • Teilweises Verbot von Wildtieren in Zirkussen ( Eine Neuanschaffung von reisenden Zirkustieren wie Elefanten, Affen, Giraffen oder Flusspferden soll verboten werden. Bereits vorhandene Tiere sollen weiterhin gehalten werden dürfen.)
  • Erhöhung des Strafrahmens für Verstöße gegen das Tierschutzrecht (bis zu 5 Jahre Haft, Bußgeld bis 50.000 €)
  • Gesetzliche Verankerung des Amtes der*des Bundesbeauftragten für Tierschutz 

Negative Aspekte und Kritik

  • Verlängerte Duldung der tierschutzwidrigen Anbindehaltung (statt 5 nun 10 Jahre, mit weiteren Ausnahmen) und nachträgliche Legalisierung der Anbindehaltung durch die ausdrückliche Erlaubnis der saisonalen Anbindehaltung
  • Tiertransporte in Drittstaaten weiterhin erlaubt
  • Viele schmerzhafte Eingriffe bleiben bestehen (z. B. Kupieren von Ferkelschwänzen unter 4 Tagen, Kupieren der Schwänze bei Jagdhunden, Enthornen von Kälbern)
  • Videoüberwachung in Schlachthöfen erst ab bestimmter Betriebsgröße
  • Verbot von Wildtieren in Zirkussen nur auf eine bestimmte Liste an Wildtieren begrenzt, statt Tiere generell
  • Privathaltung und Handel mit Wildtieren nicht ausreichend reguliert
  • Keine relevanten Verschärfungen bei Tierversuchen
  • Keine Verbote für tierschutzwidrige Jagdmethoden (z. B. Baujagd, Totschlagfallen)
  • Kein bundesweites Tierschutz-Verbandsklagerecht

Die Reform sieht einige Fortschritte vor, insbesondere bei der Qualzucht und der Überwachung von Schlachthöfen und der gesetzlichen Verankerung eines*r Bundestierschutzbeuaftragten als institutionelle Vertretung der Interessen von Tieren. Viele tierschutzwidrige Praktiken bleiben jedoch weiterhin erlaubt oder wurden durch lange Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen abgeschwächt. Mit der Überarbeitung hätte die Chance bestanden sehr viel für gegen die schlimmsten Praktiken der Tierhaltung zu erreichen. Diese Chance wurde verpasst, da bereits vor dem parlamentarischen Verfahren durch Lobbyeinflüsse und Uneinigkeit innerhalb der Koalition starke Kompromisse zu Lasten der Tiere geschlossen wurden. Insbesondere die nachträgliche Legalisierung der bereits als tierschutzwidrig erkannten Praxis der leidvollen Anbindehaltung (in Form der saisonalen Anbindehaltung, auch Kombihaltung genannt), birgt sogar Verschlechterungen für Tiere in sich, weshalb der Entwurf, trotz vieler Verbesserungen, nicht als durchweg gut für Tiere bewertet werden kann. 


Der Gesetzentwurf befindet sich im parlamentarischen Verfahren, wobei er im September 2024 zur Beratung an den zuständigen Ausschuss übertragen wurde. Aufgrund des Auseinanderbrechens der Regierung am 06.11.2024 fällt der Entwurf der Diskontinuität zum Opfer. Mit einer Verabschiedung des Gesetzes ist nicht mehr zu rechnen, da die Fraktionen bereits beschlossen haben, nur für die ihrer Ansicht nach drängendsten Gesetzentwürfe noch Mehrheiten zu finden. Das Tierschutzgesetz wurde nicht als solches eingestuft. 
 

 


Quelle:

Gesetzentwurf
Gesamtvorgang
 



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