Auf EU-Ebene ist der Schutz von Tieren, die für wissenschaftliche Zwecke ausgenutzt werden, gesetzlich verankert. Mit der Gesetzesinitiative will die Bundesregierung diese EU-Richtlinie 2010/63/EU in nationales Recht umsetzen. Dafür sind Änderungen des Tierschutzgesetzes, ein Erlass der Tierschutz-Versuchstierverordnung und eine Änderung der Versuchtsiermeldeverordnung nötig. Da Deutschland bisher die europäischen Richtlinien nicht hinreichend umgesetzt hat, forderte die Europäische Kommission eine Überarbeitung der Gesetzesdefizite.
Ein besserer Schutz von Versuchstieren ist grundsätzlich zu begrüßen. Bei der Anpassung der Gesetzeslage durch die Bundesregierung werden jedoch lediglich EU-Mindeststandards angepeilt. Immer noch sind schwerbelastende Tierversuche erlaubt. Die Genehmigungsbehörden sind zusätzlich in ihrer Prüfkompetenz - zu Lasten des Tierschutzes - eingeschränkt. Im Durchschnitt werden 99% aller Tierversuche genehmigt. Im deutschen Gesetz fehlt zusätzlich die Anforderung einer Begründung im Sinne des Nutzens des Tierversuchs im Vergleich zur Belastung der Tiere.
Grundsätzlich stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit vom Nutzen der Versuche und dem Leid der Tiere. Die meisten Versuche (z. B. von Medikamenten) an Tieren sind nicht auf den menschlichen Körper übertragbar. Aus diesem Umstand kann gesagt werden, dass die Versuche nutzlos sind und Tiere unnötig ausgenutzt werden und extrem leiden.