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Nahrungsmittel & Verbraucherschutz
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Schlecht für Tiere
11.11.2019 | Beteiligung an Gesetzesvorlage
Bund

Gesetzentwurf zur Einführung und Verwendung eines freiwilligen Tierwohlkennzeichens

Hintergrund

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht die Einführung eines einheitlichen, freiwilligen Tierwohlkennzeichens für Lebensmittel tierischer Herkunft vor. Ziel ist es, Verbrauchern mehr Transparenz und Orientierung zu bieten, indem Lebensmittel gekennzeichnet werden, die unter Tierschutzstandards erzeugt wurden, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. Die Anforderungen an Haltung, Transport und Schlachtung der Tiere sollen per Rechtsverordnung konkretisiert und regelmäßig kontrolliert werden. Zusätzlich strebt die Bundesregierung die Einführung eines verpflichtenden EU-weiten Tierwohlkennzeichens an. Das Kennzeichen wird als erster Schritt für mehr Tierschutz und gesellschaftliche Akzeptanz der Nutztierhaltung betrachtet. Es soll zudem das Marktpotenzial für tierwohlgerechte Produkte ausschöpfen und Landwirt*innen eine Perspektive bieten.

Über den Gesetzentwurf wurde aufgrund Ablaufs der Wahlperiode nicht mehr abgestimmt. 

Einschätzung 

Das vorgeschlagene Tierwohlkennzeichen kann als Schritt in die richtige Richtung gewertet werden, da es auf eine Verbesserung der Haltungsbedingungen und eine größere Transparenz abzielt. Allerdings greift die freiwillige Kennzeichnung zu kurz. Die Freiwilligkeit des Kennzeichens bedeutet, dass Produkte aus konventioneller Tierhaltung weiterhin den Großteil des Marktes dominieren können, ohne dass Verbraucher*innen umfassend informiert werden. Zudem bleibt die Frage, ob die definierten Anforderungen tatsächlich weitreichend genug sind, um das Leid der Tiere in der Nutztierhaltung signifikant zu verringern. Zudem wird die eigene Verantwortung auf Verbraucher*innen abgewälzt und die Auswirkungen der Kennzeichnung auf das Kaufverhalten unklar.
Die regelmäßige Überprüfung der Standards ist positiv, jedoch sollte ein verpflichtendes Kennzeichnungssystem schnellstmöglich umgesetzt werden, um klare Anreize für eine Verbesserung der Tierhaltung zu schaffen. Langfristig bleibt es wünschenswert, nicht nur höhere Standards zu fördern, sondern die Notwendigkeit der Nutztierhaltung insgesamt kritisch zu hinterfragen und alternative Ernährungsmodelle zu unterstützen. 
 


Quelle:

Gesetzentwurf
Gesamtverfahren 



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