Im Wahlprogramm 2025 fordert Bündnis 90 / Die Grünen, dass Tiere eine bessere rechtliche und politische Interessenvertretung erhalten. Dafür soll das Amt der*s Tierschutzbeauftragten, das bereits in der letzten Legislatur eingeführt wurde, verbindlich verankert werden.
Aus tierrechtlicher Perspektive ist dies ein positiver Schritt, um die Rechte der Tiere zu stärken und ihre Interessen besser in politische Entscheidungen einzubringen. Tierschutzbeauftragte können als wichtige Advokaten für Tiere fungieren und Verantwortung auf politischer Ebene fördern. Die gesetzliche Verankerung würde die Position in ihrer Unabhängigkeit und ihrem Bestehen stärken und dazu beitragen, dass Tiere auf politischer Ebene noch stärker vertreten werden. Wünschenswert wäre zudem allerdings eine Erweiterung der Kompetenzen des Amtes, damit dieses dem Anspruch der Vertretung auch wirklich gerecht werden kann.
"Da Tiere ihre Rechte nicht selbst einklagen können, setzen wir uns für ihre bessere rechtliche und politische Interessenvertretung ein. Dafür muss eine Tierschutzbeauftragte bzw. ein Tierschutzbeauftragter, dieses Amt wurde in dieser Legislatur geschaffen, verbindlich verankert (...) werden."