Hans-Jürgen Thies (CDU) spricht in seiner Rede im Bundestag zwar die Vollzugsdefizite im Tierschutz an, härtere Bestrafungen unterstützt er aber nicht. Den Gesetzentwurf der Grünen, den Tierschutz vermehrt ins Strafgesetzbuch aufzunehmen, lehnt er daher ab.
"Machen Sie sich hier bitte nicht zur Speerspitze einer militanten Gruppe von zum Teil kriminell handelnden Tierschutzaktivisten […]"
"Wir haben in den §§ 2 bis 16 Tierschutzgesetz ganz dezidierte Regelungen zu den Ge- und Verboten."
Der Vorschlag begründe sich auf Äußerungen von "militanten Gruppen" und "kriminell handelnden Tierschutzaktivisten." Dabei sind es vor allem gemeinnützige Organisationen, die mittels Undercover-Recherchen Missstände in den Ställen aufdecken. Solche, die durch fehlende amtliche Kontrollen nicht auffallen würden. Das bestehende Vollzugsdefizit muss daher durch verstärkte Kontrollen und Bestrafungen bekämpft werden.