Katrin Göring-Eckardt reagiert auf eine Frage auf abgeordnetenwatch.de nach einem Verbot der Haltung von Wildtieren im Zirkus und der Kritik an der Einzelfallprüfungsklausel mit einer Erklärung zum aktuellen Stand der Gesetzgebung. Sie hebt hervor, dass der Tierschutz erst 2002 als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen worden sei, und bezeichnet diese Erweiterung als eine der wesentlichen in der deutschen Verfassungsgeschichte.
Katrin Göring-Eckardt erklärt, dass das Bundeskabinett am 24. Mai 2024 einen Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz verabschiedet habe, der ein Verbot der Haltung bestimmter Wildtierarten in Zirkussen vorsehe. Sie betont, dass dies ein bedeutender Schritt für den Tierschutz sei, da viele Wildtiere in reisenden Zirkussen nicht artgerecht gehalten werden könnten. Deutschland ziehe damit endlich nach, da die meisten EU-Länder solche Haltungen bereits verboten oder stark eingeschränkt hätten.
Katrin Göring-Eckardts Antwort zeigt eine grundsätzlich positive Haltung zum Tierschutz, indem sie die Fortschritte im neuen Tierschutzgesetz betont. Sie unterstützt das Verbot der Haltung von Wildtieren in Zirkussen und erkennt die Notwendigkeit an, diese Tiere vor unzureichender Haltung zu schützen. Nicht klar wird allerdings gerade in ihrem Bezug auf andere EU-Länder, warum das Haltungsverbot nicht für alle Wildtiere im Zirkus gelten soll. Zudem wäre ein Verbot der Haltung aller Tiere in Zirkussen wünschenswert. Göring-Eckart steht klar auf der Seite des Tierschutzes, bemüht sich aber auch, die politischen Realitäten und Kompromisse innerhalb der Koalition anzuerkennen.