Im Abschnitt „Umwelt und Ernährung“ bekennt sich die Koalition zu Zielen wie Wettbewerbsfähigkeit, Ernährungssicherung und Ressourcenschonung. Sie setzt dabei auf Freiwilligkeit, Anreize, Eigenverantwortung und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen. Gleichzeitig wird die Umsetzung von Umwelt- und Klimaschutzstandards betont. Der Schutz “des selbstbestimmten Verbrauchers” soll „umfassend und vorsorgend“ erfolgen. Die globale Verantwortung sowie die „gegenseitige Verbundenheit von Menschen, Tieren und Umwelt“ werden als politische Grundlagen benannt.
Die Formulierungen bleiben vage und enthalten keine konkreten Verbesserungen für Tiere im Sinne einer Reduktion des Konsums tierischer Produkte oder der Förderung pflanzlicher Nahrungsmittel. Die Betonung von „Freiwilligkeit“ und „Eigenverantwortung“ ist aus tierrechtlicher Sicht problematisch, da effektiver Schutz für Tiere meist verbindliche gesetzliche Regelungen und Kontrollen erfordert. Genauso ist der Verweis auf selbstbestimmten Verbrauch eher negativ zu werten. Aus einer tierrechtlichen Perspektive bräuchte es klar politische Vorgaben, da individuelle Konsumentscheidungen nicht das gesamtgesellschaftliche Problem lösen können. Der Verweis auf die „Verbundenheit von Menschen, Tieren und Umwelt“ wird nicht mit konkreten Maßnahmen unterlegt. Die Forschungsausweitung könnte Chancen für tierfreundliche Ernährungssysteme bieten, bleibt aber unkonkret. Die Passage klingt wohlwollend, bleibt aber inhaltlich zu allgemein und verzichtet auf klare Bekenntnisse zu mehr Tierwohl oder zur Reduktion tierischer Nutzung in der Ernährungspolitik.
Verantwortung für Deutschland - Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 21, Legislaturperiode