Im Koalitionsvertrag 2021 - 2025 zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP streben die Regierungsparteien an, dezentrale und mobile Schlachtbetriebe zu fördern. Details der Förderung bleiben unklar. Bereits seit 2021 können die Bundesländer Programme dafür anbieten, die vom Bund mit 60 Prozent co-finanziert werden.
Eine gesetzliche Vorgabe zur strengeren zeitlichen Begrenzung der Tiertransporte wird nicht thematisiert. Derzeit dürfen Tiere in Deutschland für maximal acht Stunden transportiert werden, allerdings sind Ausnahmen erlaubt. Aus Tierschutzsicht würden kürzere Transportstrecken die Tiere weniger belasten.
Laut Vertrag sollen außerdem Kameras in bestimmten Bereichen von Schlachtbetrieben eingeführt werden. Ein hilfreiches Mittel, um tierschutzrelevante Probleme im Schlachtprozess zu mindern.
"Wir fördern dezentrale und mobile Schlachtstrukturen. Sie schaffen die Rechtsgrundlage zur Einführung eines standardisierten kameragestützten Überwachungssystems in besonders tierschutzrelevanten Bereichen in Schlachthöfen ab einer relevanten Größe."