Im Koalitionsvertrag 2021 - 2025 zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP setzen sich die Regierungsparteien zum Ziel, Lücken in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zu schließen. Allerdings benennen die Parteien keine konkreten Handlungsbereiche. Bisher fehlen rechtliche Haltungsvorgaben für Puten, Enten, Gänse, Elterntiere von Legehennen und Masthühnern, Küken und Junghennen der Legelinien sowie für Rinder über sechs Monate - dies betrifft Milchkühe, Mastbullen und Jungrinder. Das Niveau der bereits bestehenden Haltungsvorgaben, das aus Tierschutzsicht ungenügend ist, bleibt im Vertrag außen vor.
Laut Koalitionsvertrag soll ebenfalls das Tierschutzgesetz angepasst werden. Drei essentielle Tierschutzthemen werden genannt: Qualzucht, nicht kurnative Eingriffe und Anbindehaltung. Dabei bleibt unklar: Wie soll die Qualzucht konkretisiert werden? Warum sollen nicht kurative Eingriffe reduziert aber nicht beendet werden? Wird jegliche Anbindehaltung beendet oder nur bestimmte Anbindehaltungsverfahren?
"Wir schließen bestehende Lücken in der Nutztierhaltungsverordnung und verbessern das Tierschutzgesetz (Qualzucht konkretisieren, nicht kurative Eingriffe deutlich reduzieren, Anbindehaltung spätestens in zehn Jahren beenden)."