Lina Seitzl geht in einer Bundestagsrede auf einen Antrag der CDU/CSU zum erleichterten Abschuss von Wölfen ein.
Dabei betont sie, dass es erfreulich sei, dass Wölfe sich nach 150 Jahren wieder in Deutschland angesiedelt hätten. Dennoch führe dies auch zu Konflikten. Sie ist allerdings der Auffassung, dass eine Versachlichung der Debatte stattfinden müsse und eine Polarisierung niemandem etwas bringe.
Bereits jetzt gäbe es zudem nach dem Bundesnaturschutzgesetz die Möglichkeit Wölfe, die erhebliche landwirtschaftliche Schäden verursachten zu bejagen und auch zum Schutz von Menschen zu töten. Nicht allerdings, wie von der CSU gefordert bereits bei einer Sichtung der Tiere in Menschennähe, sondern erst bei einer tatsächlichen Gefährdung. Ein uneingeschränkter Abschuss von Wölfen würde zudem gegen europarechtliche Regelungen verstoßen.
Seitzl benennt gleichzeitig die geforderten Obergrenzen für Wolfbestände als verhältnismäßig unwirksam, da auch ein einzelnes Tier in der Lage sei, mehrere Weidetiere zu reißen. Zudem müsse der Abschuss immer das letzte Mittel sein und viel mehr sei es wichtig auf effektiven Herdenschutz zu setzen. Als Beispiele nennt sie hierfür Herdenschutzhunde, Weideschutzzäune, die Ausstattung von Wölfen mit Sendern und neue technologische Maßnahmen zur Vergrämung. Sie schließt den Abschuss von Wölfen allerdings nicht kategorisch aus.
Mediathek, Deutscher Bundestag, Wolfsbestandsmanagement, Lina Seitzl, 26.04.2023