Auf der Internetplattform abgeordnetenwatch.de geht Lisa Badum auf eine Frage zum betäubungslosen Schächten von Tieren ein. Dabei betont sie, dass ihr das Thema Tierwohl sehr am Herzen liege. Die Grünen setzten sich zudem für ein grundsätzliches Verbot des betäubungslosen Schlachtens ein - so wie es bereits geltendes Recht in Deutschland ist.
Weiter führt sie jedoch aus, dass das Grundrecht auf ungestörte Religionsausübung mit dem Staatsziel des Tierschutzes in Einklang gebracht werden müssten. Aus diesem Grund hielten die Grünen geregelte Ausnahmegenehmigungen vom Betäubungsgebot in einigen wenigen Fällen für einen sinnvollen Kompromiss, so wie es auch das Bundesverfassungsgericht sehe.
Dabei geht sie allerdings nicht darauf ein, dass viele muslimische Verbände eine betäubungslose Schlachtung ebenfalls befürworten und es Alternativen für bessere Kompromisse wie die Kurzzeitbetäubung und andere reversible Betäubungsmethoden gibt.
"Es gilt daher, das Grundrecht auf ungestörte Religionsausübung und den im Grundgesetz als Staatsziel verankerten Tierschutz miteinander in Einklang zu bringen. Aus diesem Grund halten wir Grüne geregelte Ausnahmegenehmigungen vom Betäubungsgebot in einigen wenigen Fällen für einen sinnvollen Kompromiss."
Hinweis: Oft wird das betäubungslose Schächten in der Diskussion als besonders “unmenschlich” dargestellt. Die Argumente werden häufig nur verwendet, um antisemitische und islamfeindliche Vorurteile zu verbreiten. Wer das betäubungslose Schächten aufgrund religiöser Ansichten grausam findet, muss in letzter Konsequenz gegen das Schlachten generell sein. Eine sanfte, “humane” Tötung von empfindungsfähigen Lebewesen gibt es nicht. Jede Tötung von Tieren ist mit Schmerzen, Leiden und Angst verbunden. Auch die gesetzlich vorgeschriebene Betäubung bei der konventionellen Schlachtung vermag diesen Fakt nicht zu beseitigen.