In der Rede zur Gesetzesänderung bei Tierversuchen, benennt Nezahat Baradari (SPD) das Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland als Auslöser, da Deutschland die europäischen Vorgaben immernnoch nicht zufriedenstellend umgesetzt hatte. Auch die derzeitig geplanten Änderungen bringen Verbesserungen, aber sind nicht gänzlich zufriedenstellend. Baradari behauptet zudem, dass in der Wissenschaft noch nicht gänzlich auf Tierversuche verzichtet werden könne. Dabei belegen vielzählige Studien die Unzuverlässigkeit von Ergebnissen aus Tierversuchen für die Forschung zu Menschen.
Dazu ist ein Paradigmenwechsel in der Gesellschaft und vor allem Forschung notwendig, um noch fokussierter tierversuchsfreie Forschungsmethoden zu fördern und zu etablieren.
"Auf der einen Seite geht es um das wertvolle Gut der Wissenschaftsfreiheit nach Artikel 5 Absatz 3 Grundgesetz. Auf der anderen Seite geht es um den Tierschutz, der im Jahr 2002 als Staatsziel in Artikel 20a in das Grundgesetz aufgenommen wurde."
"Ein schneller und radikaler Ausstieg aus Tierversuchen löst den anfangs dargestellten Konflikt sicher nicht."