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10.01.2019 | Öffentliche Kommunikation
Bund

Sabine Poschmann begründet Entscheidung zur Fristverlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration

Hintergründe

Auf der Internetplattform abgeordnetenwatch.de argumentiert Sabine Poschmann (SPD) für die Fristverlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration. Mit einer mehrjährigen Frist sollte das betäubungslose Kastrieren von wenige Tage alten Ferkeln ab 2019 verboten sein. Kurz vor Ende dieser Frist kamen Debatten auf, dass dies nicht umsetzbar sei. Laut Poschmann habe es das Bundeslandwirtschaftsministerium in der vergangenen Frist versäumt praktikable Alternativen großflächig einzuführen. Es bestünde die Sorge, dass die Ferkel dann aus anderen Ländern importiert worden wären, in denen andere Tierschutzstandards gelten.

Wenn der Tierschutz in Deutschland allerdings erhöht und den Ferkeln das Leid erspart werden soll, kann es keine Begründung sein, dass in anderen Ländern davon abweichende Bestimmungen vorliegen. So kann es keinen Fortschritt geben.

"Das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat es in den (bereits als Übergangsfrist vorgesehenen) letzten fünf Jahren nicht geschafft, die Voraussetzungen für die im Tierschutzgesetz 2013 vorgegebene schmerzfreie Ferkelkastration zu schaffen."
"Keine Fristverlängerung hätte mit großer Wahrscheinlichkeit zur Folge gehabt, dass Millionen Ferkel über weite Strecken nach Deutschland importiert worden wären, bei denen zudem die Kastration nicht dem deutschen Tierschutzgesetz entsprochen hätte."


Quelle:

Abgeordnetenwatch: "Frage an Sabine Poschmann von Birgit D. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung", 10.01.2019



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