Eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke thematisiert die bundeseinheitliche Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (TierHaltKennzG), das am 24. August 2023 in Kraft getreten ist. Das Gesetz regelt zunächst die Kennzeichnung von frischem Schweinefleisch und soll schrittweise auf andere Tierarten und Produkte ausgeweitet werden. Die Antragsteller*innen fordern konkrete Maßnahmen zur bundeseinheitlichen Umsetzung, einschließlich einer Ausführungsverordnung, der Harmonisierung bau- und umweltrechtlicher Vorgaben, sowie betriebswirtschaftlich tragfähiger Finanzierungsmodelle für Tierhaltungsbetriebe. Außerdem wird die Anpassung der Kontrollsysteme sowie die Klärung von Zuständigkeiten und Vergabeverfahren für Kontrollfunktionen eingefordert. Ziel ist eine transparente, rechtssichere und effektive Umsetzung des Gesetzes.
Das TierHaltKennzG und seine bundeseinheitliche Umsetzung stellen zwar einen Fortschritt in der Transparenz der Tierhaltung dar, jedoch bleibt es aus tierrechtlicher Sicht problematisch, da es die grundlegende Ausbeutung von Tieren nicht in Frage stellt und die staatliche Verantwortung für Tierschutz auf die Verbraucher*innen abwälzt. Die Kennzeichnung verbessert lediglich die Verbraucherinformation, ohne die systematische Misshandlung und Haltung von Tieren signifikant zu reduzieren. Besonders kritisch ist, dass das Gesetz keine grundlegenden Verbesserungen der Haltungsbedingungen fordert und somit den ethisch fragwürdigen Status quo perpetuiert.
Es ist dennoch gut, dass sich die Antragsteller*innen dafür einsetzen, dass dieses, wenn auch nur marginal wirkende Gesetz, zumindest konsequent umgesetzt wird.