Zoe Mayer besucht Tübingen, um den Entwurf des neuen Tierschutzgesetzes vorzustellen, das kürzlich das Bundeskabinett passiert hat. Im Gespräch mit der Tübinger Grünen Jugend und während eines Besuchs im örtlichen Tierheim erläutert Mayer die wesentlichen Punkte des Gesetzes, darunter strengere Regelungen gegen den illegalen Online-Tierhandel, Einschränkungen bei Qualzuchten, das Verbot bestimmter Praktiken in der Tierhaltung sowie eine Verbesserung der Kontrollen und Strafen bei Tierschutzverstößen. Mayer lobt das Gesetz, sieht aber weiterhin Handlungsbedarf im Tierschutz.
Der Entwurf des Tierschutzgesetzes sieht viele dringend nötige Verbesserungen vor, die Mayer zurecht hervorhebt. Kritisiert wurde am Entwurf aber auch, dass einige Praktiken wie die Schwänzekupieren bei Ferkeln und Enthornung bei Kälbern weiterhin erlaubt bleiben sollen, letztere lediglich mit Betäubung und die gleichzeitig mit dem Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung, die saisonale Anbindehaltung nachträglich legalisiert werden soll. Dies wird nicht thematisiert. In Bezug auf andere vernachlässigte Themen wie Tierversuche und Kontrolldefizit äußert sich Mayer allerdings klar und betont Nachholbedarf, was positiv hervorzuheben ist.
In Bezug auf die Strafverfolgung von Tierschutzstraftaten sagt sie: „Bei Tieren in der Landwirtschaft werden sehr viele Augen zugedrückt“
kupferblau. Das neue Tierschutzgesetz kommt - im Gespräch mit Zoe Mayer. (08.06.2024)