In einem Antrag fordert die FDP-Fraktion, dass die Wettbewerbsnachteile deutscher Sauenhalter*innen durch höhere Tierschutzanforderungen reduziert werden müssen. Die Abgeordneten fordern unter anderem, dass es Ferkelhalter*innen ermöglicht werden müsse, die nunmehr vorgeschriebene Betäubung und den Eingriff bei der Kastration der männlichen Ferkel, selbst durchzuführen, da bislang eine Narkose nur durch Tierärzt*innen durchgeführt werden dürfe. Dadurch komme es zu finanziellen Nachteilen gegenüber Tierhalter*innen in anderen europäischen Ländern, was zu vermehrten Importen von Ferkeln aus dem Ausland geführt habe. Zudem solle schnellstmöglich auf eine arzneimittelrechtliche Genehmigung des Wirkstoffes Isofluran für die Inhalationsanästhesie bei Ferkeln hingewirkt werden.
Des Weiteren fordern sie, dass die durch das BMEL vorgeschlagene Mindestlänge von 220cm bei Kastenständen für Sauen abzulehnen sei, da die Tiere selten eine Länge von 200 cm erreichen würden. Die Breite der Kastenstände sei zudem auf maximal 80 - 90 % des Stockmaßes der Tiere zu beschränken. Für die Umbaumaßnahmen für die größeren Kastenstände fordern die Abgeordneten zudem eine Übergangsfrist von 20 Jahren.
Die wirtschaftlichen Interessen der Tierhalter*innen werden mit den Forderungen der FDP über die Interessen der Tiere gestellt. Zwar erwähnt der Antrag, dass es auch um “Tierwohl” gehe, allerdings müssten die Anforderungen hierfür in Einklang mit den Interessen der Schweinehalter*innen gebracht werden. Dass beispielsweise ein so schwerwiegender Eingriff wie eine Kastration mit Narkose lediglich mit einem Sachkundenachweis durch Landwirt*innen durchgeführt werden soll, statt durch studierte Tiermediziner*innen, dient ausschließlich finanziellen Interessen. Auch die enorm hohen Übergangsfristen von 20 Jahren für wenige Zentimeter mehr Platz für eingesperrte Sauen sind scharf zu kritisieren.