In einem Antrag fordert die Fraktion Die Linke, dass unter Einbindung von Forschungs-, Medizin- und Tierschutzorganisationen ein verbindlicher Zeitplan für den schnellstmöglichen und vollständigen Übergang von der tierexperimentellen zur tiergebrauchsfreien Forschung erarbeitet werden soll und tierversuchsfreie Forschungsmethoden gefördert werden. Zudem soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, durch den u. a. alle Tierversuche ausnahmslos einer Genehmigungspflicht unterzogen werden und eine automatische Genehmigung nach dem Ablauf einer bestimmten Frist (sogenannte Genehmigungsfiktion) nicht mehr zulässig ist. Ein entsprechender Gesetzentwurf solle außerdem u.a. ein Verbot aller bereits durch tierfreie Methoden ersetzbaren Tierversuche und ein Verbot von Versuchen, die mit starken Schmerzen, starken Leiden oder starken Ängsten, die voraussichtlich lange anhalten und nicht gelindert werden können, einhergehen, enthalten.
Mit dem Antrag fordert die Fraktion Die Linke, einen verbindlichen Ausstieg aus Tierversuchen und bereits jetzt ein Verbot der schlimmsten und bereits ersetzbaren Praktiken. Die Fraktion fordert damit auch auf die bisher nicht erfolgte Umsetzung der Selbstverpflichtung der Bundesregierung zur Reduktion von Tierversuchen ein. Die Forderungen der Linken-Abgeordneten thematisieren die Probleme und das Leid der Tiere und gehen weit über die Maßnahmen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung hinaus. Dies ist sehr begrüßenswert, da enormes Tierleid in der Forschung dadurch verhindert werden kann.
Im Bundestag wurde nicht direkt über den Originalantrag abgestimmt, sondern über die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Die Beschlussempfehlung empfahl den Antrag abzulehnen. Eine Ja-Stimme dieser Abstimmung ist also als eine Ablehnung des Antrags zu werten. Für die Ablehnung des Antrags stimmten die Fraktionen CDU/CSU, SPD und FDP. Gegen die Ablehnung des Antrags stimmte die Fraktion Die Linke. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen enthielt sich. Eine Ablehnung des Antrags ist als schlecht für Tiere zu werten, eine Enthaltung eher schlecht und die Befürwortung des Antrags als gut für Tiere.