Im Antrag von Politiker*innen der Linken verdeutlichen sie die Relevanz des Wildtierhandels bei der Entstehung und Verbreitung von Zoonosen. Erkrankungen, die auf Menschen übertragbar sind und immer wieder eine Gefahr darstellen. Aus diesem Grund fordern sie ein Moratorium für den Wildtierhandel. Unter anderem ist die Bundesregierung dazu aufgefordert einen Gesetzentwurf vorzulegen, um den Handel und die Haltung exotischer Tiere strenger zu regeln.
"Das Vordringen von Menschen in bisher unberührte oder kaum berührte Habitate und damit verbundene Kontakte zu neuen Infektionserregern sowie die menschengemachte Zerstörung der Umwelt, das Artensterben sowie der legale und illegale Wildtierhandel verstärken die Risiken von Zoonosen […]"
"Der internationale legale und illegale Wildtierhandel gilt als großer Risikofaktor für die globale Verbreitung von Zoonosen."
"Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Online-Handel mit lebenden Wildtieren dauerhaft verbietet und den Verkauf über Tierbörsen über eine strikte, bundesweit einheitliche und rechtlich verbindliche Verordnung regelt, um Kontrollen und Vollzug sicher zu gewährleisten."
Im Bundestag wurde nicht direkt über den Originalantrag abgestimmt, sondern über die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Der Ausschuss empfahl den Antrag abzulehnen. Eine Ja-Stimme dieser Abstimmung ist also als eine Ablehnung des Antrags zu werten, eine Nein-Stimme spricht sich für den Antrag aus. Für die Ablehnung des Antrags stimmten die Fraktionen SPD, CDU/CSU, FDP und AfD. Gegen die Ablehnung des eigenen Antrags stimmte die Fraktion Die Linke. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen enthielt sich. Eine Ablehnung des Antrags wurde als schlecht für Tiere gewertet, die Befürwortung des Antrags als gut und die Enthaltung als eher schlecht für Tiere.