Mit dem Antrag der Grünen wollen sie den Weg für eine zukunftsfähige Landwirtschaft ebnen. Sie kritisieren darin die Industrialisierung der Landwirtschaft, die auch zu Problemen im Tierschutz führt.
Um dem entgegenzusteuern, fordern sie in dem Antrag, dass vor allem tierschutzwirksame Leistungen durch die Agrarfördermittel unterstützt werden. Zudem ist eine Haltungskennzeichnung auf EU-Ebene einzuführen.
"[…] nur unmittelbar klima-, natur- und tierschutzwirksame Leistungen zu vergüten, nicht aber rein technische Verbesserungen wie den Einsatz von Präzisionsgeräten."
"[…] die Möglichkeiten zur Umschichtung von der 1. in die 2. Säule zu nutzen und so qualitativ anspruchsvolle Flächen- und investive Maßnahmen, z. B. für den Vertragsnaturschutz oder Moorschutz, die Förderung des Ökolandbaus und des Tierschutzes zu ermöglichen."
Im Bundestag wurde nicht direkt über den Originalantrag abgestimmt, sondern über die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Der Ausschuss empfahl den Antrag abzulehnen. Eine Ja-Stimme dieser Abstimmung ist also als eine Ablehnung des Antrags zu werten, eine Nein-Stimme spricht sich für den Antrag aus. Für die Ablehnung des Antrags stimmten die Fraktionen SPD, CDU/CSU, FDP und AfD. Gegen die Ablehnung des eigenen Antrags stimmte die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen. Die Fraktion Die Linke enthielt sich. Eine Ablehnung des Antrags und Enthaltung wurde als eher schlecht für Tiere gewertet, die Befürwortung des Antrags als eher gut für Tiere.