Die Fraktion der Linken kritisiert die Tötung von rund 45 Millionen männlichen Küken jährlich aus rein wirtschaftlichen Gründen. Sie fordert aus diesem Grund eine Abkehr von der Hochleistungszucht und befürwortet das Zweinutzungshuhn. Die Geschlechtsbestimmung im Ei sehen die Linken eher skeptisch, da sie befürchten, dass Embryonen auch im Ei Schmerzen empfinden können. Als Übergangslösung können sie sich ebenfalls die Aufzucht von Bruderhähnen vorstellen. Darüber hinaus fordert die Fraktion das Töten von Küken aus wirtschaftlichen Gründen zu einem Strafbestand nach § 17 Nummer 1 des TierSchG zu machen. Sie fordert ebenfalls eine verpflichtende Packungskennzeichnung über die Zuchtlinie der Hühner, deren Aufzucht und Tötung und Herkunft (Zweinutzungshuhn, Bruderhahn-Aufzucht, Geschlechtsbestimmung im Ei, Deutschland oder Ausland). Zusätzlich fordert sie tiergerechte Mindestanforderungen für Aufzucht, Haltung und Transport und die Förderung von Zweinutzungshühnern.
Heute ist wissenschaftlich noch nicht genau erforscht, wann das Schmerzempfinden bei Kükenembryos im Ei einsetzt. Schätzungen reichen vom 7. bis zum 14. Tag. Die Geschlechtsbestimmung im Ei scheint aufgrund aktuellem Forschungsstand jedoch eine geeignete Maßnahme zu sein, möglichst viel Tierleid zu verhindern, solange Embryos vor dem Einsetzen des Schmerzempfindens getötet werden. Die Aufzucht von Bruderhähnen erscheint wenig sinnvoll, da die Tötung der Tiere lediglich einige Wochen nach hinten verschoben wird, sie allerdings zuvor häufig noch ein leidvolles Leben in Massentierhaltung und lange Transporte durchleben müssen, ohne dass es überhaupt einen europäischen Markt für ihr Fleisch gäbe. Zweinutzungshühner gelten allgemein als gesünder, da sie nicht so überzüchtet sind. Körperliche Gesundheit stellt allerdings nur einen Pfeiler des Wohlergehens dar. Es kann davon ausgegangen werden, dass sie in der industriellen Tierhaltung dennoch leiden und auch sie legen noch eine sehr hohe Zahl an Eiern.
Im Bundestag wurde nicht direkt über den Originalantrag abgestimmt, sondern über die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Der Ausschuss empfahl den Antrag abzulehnen. Eine Ja-Stimme dieser Abstimmung ist also als eine Ablehnung des Antrags zu werten, eine Nein-Stimme spricht sich für den Antrag aus. Für die Ablehnung des Antrags stimmten die Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und AfD. Gegen die Ablehnung des eigenen Antrags stimmte die Fraktion Die Linke. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen enthielt sich. Eine Ablehnung des Antrags ist als schlecht für Tiere zu werten, die Befürwortung des Antrags ist als eher positiv für Tiere zu werten. Die Enthaltung wird als eher schlecht gewertet.