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22.12.2018 | Öffentliche Kommunikation

Ferkelakstration: Dagmar Schmidt zu ihrer Abstimmung zur Fristverlängerung

Hintergründe

Auf der Internetplattform abgeordnetenwatch.de beantwortet Dagmar Schmidt (SPD) die Frage, warum sie der Fristverlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration um zwei weitere Jahre zugestimmt hat.
Schmidt kritisiert die Untätigkeit des Bundesagrarministeriums. Es habe in der ursprünglichen fünfjährigen Übergangsfrist keine alternativen Methoden der betäubungslosen Kastration implementiert. Das Ministerium schlug nur das Verfahren der Lokalanästhesie vor, das nicht mit dem Tierschutzgesetz übereinstimmt. Da gesetzeskonforme Alternativmethoden folglich nicht flächendeckend zur Verfügung stünden, befürchtete Schmidt sogenannte Strukturbrüche in der deutschen Ferkelproduktion. In der Folge müssten Ferkel aus dem Ausland für die deutsche Mast importiert werden. Neben langen Transportstrecken wären die Ferkel "nicht nach den hohen deutschen Tierschutzstandards kastriert worden". Mit ihrer Abstimmung durften in den zwei Jahren 40 Millionen Ferkel in Deutschland weiterhin ohne Schmerzausschaltung kastriert werden.

"Ohne eine Fristverlängerung wäre zu befürchten gewesen, dass es zu massiven Strukturbrüchen bei den deutschen Sauenhalterinnen und Sauenhaltern käme. Mit der Folge, dass Ferkel aus Ost- und Nordeuropa importiert werden würden. Diese wären nicht nach den hohen deutschen Tierschutzstandards kastriert worden. Noch dazu hätten sie weite Transportwege zurücklegen müssen."


Quelle:

Abgeordnetenwatch: Antwort auf die Frage an Dagmar Schmidt von Birgit D. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung. 22.12.2018.



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