Tierrecht
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Gut für Tiere
22.03.2021 | Beteiligung an Gesetzesvorlage
Bund

Gesetzentwurf zur Verankerung des Tierschutzes im Strafgesetzbuch

Hintergrund

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf für die Verfolgung und den effektiven Vollzug des geltendes Rechts gemäß des Tierschutzgesetzes vorgebracht. Sie fordern darin die Strafbarkeit von strafbaren Tathandlungen gemäß des Kernstrafrechts. Insgesamt soll damit die Verfolgung und der Vollzug von gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Straftatbeständen bei Tieren verbessert werden.

 

Einschätzung

Insgesamt soll mit der Gesetzesänderung das Tierschutzgesetz mehr Sichtbarkeit erlangen und Verstöße besser geahndet werden. Dies geschieht bei der Überführung vom Nebenstrafrecht ins Kernstrafrecht. Da in Deutschland generell ein Vollzugsdefizit beim Tierschutz vorliegt und wenige Strafen ausgesetzt werden, ist die Änderung als positiv zu bewerten. Systematische Tierquälerei im Namen der Wirtschaftlichkeit kann dadurch besser geahndet werden.


Quelle:

 



Beteiligte Politiker*innen

Cem Özdemir
Katrin Göring-Eckardt
Konstantin von Notz
Renate Künast
Omid Nouripour
Britta Haßelmann
Katharina Dröge
Sven-Christian Kindler
Agnieszka Brugger
Dieter Janecek
Tobias Lindner
Canan Bayram
Tabea Rößner
Kai Gehring
Ekin Deligöz
Irene Mihalic
Lisa Badum
Julia Verlinden
Matthias Gastel
Maria Klein-Schmeink
Stefan Gelbhaar
Anna Christmann
Kordula Schulz-Asche
Wolfgang Strengmann-Kuhn
Katja Keul
Filiz Polat
Ulle Schauws
Beate Müller-Gemmeke
Harald Ebner
Claudia Müller
Ingrid Nestle
Markus Kurth
Bettina Hoffmann
Erhard Grundl
Steffi Lemke
Franziska Brantner
Lisa Paus
Sven Lehmann
Annalena Baerbock
Claudia Roth
Corinna Rüffer
Stefan Schmidt
Uwe Kekeritz
Kirsten Kappert-Gonther
Anton Hofreiter
Ottmar von Holtz
Luise Amtsberg
Beate Walter-Rosenheimer

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