Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf für die Verfolgung und den effektiven Vollzug des geltendes Rechts gemäß des Tierschutzgesetzes vorgebracht. Sie fordern darin die Strafbarkeit von strafbaren Tathandlungen gemäß des Kernstrafrechts. Insgesamt soll damit die Verfolgung und der Vollzug von gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Straftatbeständen bei Tieren verbessert werden.
Insgesamt soll mit der Gesetzesänderung das Tierschutzgesetz mehr Sichtbarkeit erlangen und Verstöße besser geahndet werden. Dies geschieht bei der Überführung vom Nebenstrafrecht ins Kernstrafrecht. Da in Deutschland generell ein Vollzugsdefizit beim Tierschutz vorliegt und wenige Strafen ausgesetzt werden, ist die Änderung als positiv zu bewerten. Systematische Tierquälerei im Namen der Wirtschaftlichkeit kann dadurch besser geahndet werden.