In ihrer Rede kritisiert Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen), dass vor allem im Bereich des Tierschutzes zu wenig oder gar nicht bestraft wird. Sie erwähnt Tierschutzverstöße, die regelmäßig aufgedeckt werden und zeigen, dass Handlungsbedarf besteht. Doch selten werden angemessene Urteile gesprochen. Um dem entgegen wirken zu können, schlägt Künast vor, Teile des Tierschutzgesetzes in das Strafgesetzbuch zu überführen. Damit wäre ein höherer Strafrahmen möglich, der dann natürlich auch noch umgesetzt werden müsste.
"Wer in Deutschland in der Nutztierhaltung oder beim Schlachten Tiere quält, kann immer noch ziemlich sicher sein, dass er oder sie dafür von amtlichen Stellen nicht zur Rechenschaft gezogen wird, und das wollen wir ändern."
"Unser Vorschlag ist deshalb, den Straftatbestand der Tierquälerei aus dem Tierschutzgesetz tatsächlich in das Strafgesetzbuch, also in das Kernstrafrecht, zu überführen und für einige Fälle einen höheren Strafrahmen vorzusehen, meine Damen und Herren."
Internetseite von Bündnis 90/Die Grünen: "Tierschutz durch Strafrecht", 26.03.2021