In einer Kleinen Anfrage thematisieren Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, die von der Bundesregierung mehrfach in Angriff genommene freiwillige staatliche Tierhaltungskennzeichnung.
Dabei stellen sie kritische Fragen zum Verständnis des Begriffs “Tierwohl” und wie sich dieses konkret durch die Kennzeichnung im Leben der Tiere niederschlagen solle, auf welche wissenschaftlichen Erkenntnisse die Bundesregierung sich dabei stützt und wie transparent die Kennzeichnung sein soll.
“Inwieweit besteht nach Ansicht der Bundesregierung die Möglichkeit, dass die rechtliche Fixierung des Begriffs Tierwohl andere legal definierte Begriffe (etwa „Leiden“, „Schmerzen“) in der gesellschaftlichen Wahrnehmung negativ überschatten könnten?”
Mit der Anfrage stellen die Abgeordneten kritische Fragen zur freiwilligen staatlichen Tierwohlkennzeichnung. Insbesondere fordern sie damit Transparenz bei der Erarbeitung der Kriterien für die Haltungsbedingungen ein und kontrollieren so, ob wissenschaftliche Erkenntnisse zugrunde gelegt werden. Zudem zeigen sie mit der Anfrage auf, dass der Begriff “Tierwohl” kritisch zu betrachten ist, da er nicht rechtlich definiert ist und beschönigend wirken kann.
Kleine Anfrage: Stand der freiwilligen staatlichen Tierhaltungskennzeichnung (Drucksache 19/3655)