In einem Antrag fordert die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, dass die Einhaltung von Tierschutzvorgaben an Schlachthöfen verbessert werden solle. Obwohl nach der Tierschutzschlachtverordnung Tiere unter Vermeidung von Schmerzen und Leiden in einen bis zum Tod anhaltenden Zustand der Empfindungs- und Wahrnehmungslosigkeit versetzt werden müssten, käme es in der Realität immer wieder zu gravierenden Tierschutzverletzungen und teils brutalen Umgang mit den Tieren. Als Maßnahmen, die immer wieder aufgedeckten Zustände in Schlachthöfen verbessern sollen, fordern die Abgeordneten unter anderem:
Im Antrag werden die massiven Tierschutzprobleme in Schlachtbetrieben klar benannt und aufgezeigt, dass die an sich schon geringen Vorgaben bei der Schlachtung nicht eingehalten werden. Mit klaren Maßnahmen für verstärkte Kontrollen wird gefordert, dass der brutale Umgang mit den Tieren eingeschränkt wird. Zu beachten ist allerdings, dass die Schlachtung für die Tiere immer mit Angst, Stress und Leid einhergeht. Auch Schlachtmethoden, die weniger schmerzvoll sind, können die Tatsache nicht vermeiden, dass das Leben jedes einzelnen Tieres beendet wird.