Politiker*innen von Bündnis 90/Die Grünen stellen eine Kleine Anfrage zu den mangelhaften Kontrollen in der Nutztierhaltung.
Die europäische Verordnung Nr. 882/2004 macht in Hinblick auf Lebensmittel- und Futtermittelrecht, Tiergesundheit und Tierschutz Vorgaben zu entsprechenden Kontrollen. So müssten nationale Behörden regelmäßig, ohne Vorankündigung, durch entsprechend qualifiziertes Personal und mit entsprechender Ausrüstung Kontrollen durchführen. Das in Deutschland bestehende Kontrollsystem sei dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zufolge ein „wirksames Mittel […], so dass grundsätzliche Änderungen derzeit nicht erforderlich sind.“ Die Fragesteller*innen haben Zweifel, auch mit Blick auf die ständig aufgedeckten Missbrauchsfälle in der Nutztierindustrie.
"Wie häufig fanden in Deutschland im Jahr 2017 (falls noch nicht vorhanden, bitte letztes vorliegendes Jahr angeben) nach Kenntnis der Bundesregierung amtliche Tierschutzkontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben statt (bitte falls möglich nach Landkreisen, nach gehaltener Tierart und angekündigten bzw. unangekündigte Kontrollen aufschlüsseln)?"
"Wie häufig stellten die Kontrolleure nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Kontrollen bei tierhaltenden Betrieben sowie in Schlachthöfen im Jahr 2017 tierschutzrelevante Missstände fest (bitte nach Landkreisen aufschlüsseln, falls noch nicht vorhanden, bitte letztes vorliegendes Jahr angeben)?"
Kleine Anfrage: Tierschutzkontrollen in der Landwirtschaft (Drucksache 19/3167)
Antwort der Bundesregierung: Tierschutzkontrollen in der Landwirtschaft (Drucksache 19/3467)