Bei einem Fachgespräch der Grünen im Bundestag, zu dem Zoe Mayer lud, wird das Thema Verbot von Tiertransporten in Drittstaaten intensiv behandelt. Anlass war ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, das dem Bund die Kompetenz zuspricht, Tiere vor tierschutzwidrigem Umgang in Drittstaaten zu schützen. Expert*innen und Tierschutzorganisationen erläuterten die grausamen Bedingungen während der oft monatelangen Transporte. Der juristische Konsens war, dass ein Verbot sowohl europarechtlich als auch handelspolitisch möglich sei. Das Ziel ist ein europaweites Verbot, das Umgehungen verhindert.
Renate Künast und Zoe Mayer schlussfolgerten daher: „Ein europaweites Verbot von Tiertransporten in Drittstaaten außerhalb der EU wäre sehr wichtig. Auch unser Vorgehen sollte Umgehungen von Tiertransport-Einschränkungen verhindern. Wir werden dies bei den anstehenden Beratungen zum Tierschutzgesetz berücksichtigen.“
Aus Tierrechtsperspektive ist dies ein positiver Schritt. Ein Verbot der Langstreckentransporte würde massives Tierleid verhindern. Es zeigt den politischen Willen, Tierschutz konsequent vor wirtschaftliche Interessen zu stellen und fachlich fundiert auf Argumente gegen ein Verbot zu reagieren, die bisher suggerierten, dass dies rechtlich nicht möglich sei.