In einem Antrag fordert die Fraktion Die Linke, dass Herdenschutzmaßnahmen bundesweit durchgesetzt werden, um präventiven Schutz für Weidetiere vor Angriffen von Wölfen zu gewährleisten. Hierzu sollten laut Antrag u.a. Weidetierhalter*innen finanzielle Unterstützung für Herdenschutz erfahren, das Haftungsrecht bei Wolfsübergriffen klar geregelt werden, eine Arbeitsgruppe für die Erarbeitung geeigneter Herdenschutzmaßnahmen einberufen werden und wissenschaftliche Gutachten zum Bestand von Wölfen und Folgenabschätzungen zu deren Aufnahme in das Bundesjagdgesetz erstellt werden.
Die Abgeordneten setzen sich dafür ein, dass Wölfe nicht einfach aufgrund von geschürten Ängsten in das Jagdrecht aufgenommen und getötet werden. Durch präventive Herdenschutzmaßnahmen kann ein möglichst friedliches Zusammenleben von Weidetieren und Wölfen ermöglicht werden, statt ohne wissenschaftliche Grundlagen den Abschuss der Tiere zu fordern.
Im Bundestag wurde nicht direkt über den Originalantrag abgestimmt, sondern über die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Die Beschlussempfehlung empfahl den Antrag abzulehnen. Eine Ja-Stimme dieser Abstimmung ist also als eine Ablehnung des Antrags zu verstehen. Für die Ablehnung des Antrags stimmten die Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD und FDP. Gegen die Ablehnung des Antrags stimmten die Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und Die Linke. Eine Ablehnung des Antrags ist schlecht für Tiere, eine Befürwortung des Antrags ist gut für Tiere.