In einem Antrag fordert die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, dass auf nationaler und europäischer Ebene die Erarbeitung eines verpflichtenden Tierhaltungs- und Herkunftskennzeichens initiiert werde. Diese Kennzeichnung solle auf Produkten tierischen Ursprungs angebracht werden und entspreche den Wünschen der Verbraucher*innen nach mehr Transparenz bezüglich der Lebensbedingungen von Tieren.
“Dies ist unbenommen mit einem Mehraufwand verbunden. Dieser Aufwand ist aber angesichts der Bedeutung eines solchen Labels für die Vertrauensbildung mit den Bäuerinnen und Bauern wie auch den VerbraucherInnen im Bereich des Vertretbaren.”
Grundsätzlich ist es zu begrüßen, wenn Transparenz bezüglich den Haltungsbedingungen von Tieren geschaffen wird. Dies ermöglicht Verbraucher*innen mehr individuelle Entscheidungsfähigkeit und Aufklärung über die Lebensbedingungen von Tieren in der Landwirtschaft. Dennoch wird so die eigentlich staatliche Verantwortung auf Konsument*innen abgewälzt. Darüber hinaus wird mit entsprechenden Labels suggeriert, dass die Tierausbeutung in höheren Haltungsbedingungen weniger schlimm wäre. Nicht benannt wird, dass Gesundheitsschäden in allen Haltungsformen an der Tagesordnung sind und dass das Leben der Tiere in jeder Haltungsform gewaltvoll beendet wird. Zudem sind die Auswirkungen solcher Labels auf das Kaufverhalten nicht klar und es ist fraglich, wie viel Transparenz sie wirklich bieten. Im Fokus steht dabei auch die Imagepflege der tierhaltenden Landwirt*innen. “Tierwohl” wird als Mittel zum Zweck verwendet, um zu Recht verlorenes Vertrauen der Verbraucher*innen zurückzugewinnen, statt um der Tiere willen.
Im Bundestag wurde nicht direkt über den Originalantrag abgestimmt, sondern über die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Die Beschlussempfehlung empfahl den Antrag abzulehnen. Eine Ja-Stimme dieser Abstimmung ist also als eine Ablehnung des Antrags zu verstehen. Die Fraktionen SPD, CDU/CSU und FDP stimmten für die Ablehnung des Antrags. Die Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und Die Linke stimmten gegen die Ablehnung des Antrags. Die Fraktion AfD enthielt sich. Die Ablehnung des Antrags wird als eher schlecht, die Befürwortung als eher gut gewertet.